Haftung für Bergschäden

Hallo,

folgender, hypothetischer Fall:

Jemand kauft eine Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung. Im Gutachten zu der Wohnung war angegeben, dass sich das Haus über eine ehemaligen Bergbaugrube befindet und in zukunft auftretende Bergschäden nicht ausgeschlossen werden können. Um die konkrete Gefahr zu ermitteln seien weitere Untersuchungen notwendig, die aber nicht durchgeführt wurden.
Einige Jahre später kommt es dann tatsächlich dazu, dass sich der Boden senkt und das Haus schwer beschädigt wird.

Frage:
Wer ist dafür haftbar? Die Haus/Wohnungsbesitzer oder der Bergbaubetreiber?

Grüße
Sebastian

Einige Jahre später kommt es dann tatsächlich dazu, dass sich
der Boden senkt und das Haus schwer beschädigt wird.

Hallo,
gibt es einen Betreiber, dem man die Schadensverursachung nachweisen kann?
Es wurden viele Landschaften über Jahrhunderte durchlöchert?
Grüße
Ulf

Frage:
Wer ist dafür haftbar?

Die Haus/Wohnungsbesitzer oder der Bergbaubetreiber?

Wenn es jemanden gibt der haftbar ist, dann der (ehem.) Betreiber der Zeche. Ist nicht immer einfach, hier den heutigen Rechtsnachfolger auszumachen.

Man sollte aber erst mal schauen, ob u.U. ein Bergschadenverzichtsrecht im Grundbuch existiert. Das wurde häufiger genutzt, um Schadensersatzansprüche auszuschließen.

Hallo,
man kann sich an die Schadenhotline der DSK wenden und sich ggf. beraten lassen. Üblicherweise gilt vor 1900 getätigter oder zwischen den Weltkriegen „wild“ oder „schwarz“ durchgeführter Bergbau als (vor dem Bau/Verkauf untersuchungspflichtige) Sache des Grundstückseigentümers. Schäden, die aus „regulärem“ Bergbau entstanden sind, werden durch die ehem. Bergwerksbetreiber reguliert.

Gruß vom
Schnabel