Hallo,
Nehmen wir mal an, ein 18-jähriger feiert unter Aufsicht seinen Geburtstag in einer Mehrzweckhalle. Auf der Feier geht z.B. eine Scheibe oder Möbel, mutwillig oder nicht, kaputt. Der Verursacher kann nicht ermittelt werden. Haftet der Mieter der Halle für den Schaden?
Danke im voraus
Der Verursacher kann nicht ermittelt werden. Haftet der Mieter der Halle für den Schaden?
Das hängt davon ab, was der Mietvertrag regelt. Üblicherweise gibt man eine Mietsache in dem Zustand zurück, in dem man sie entgegen genommen hat (Abnutzung und Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgenommen).
Hallo Nordlicht,
für die Nutzung wird kein Mietvertrag geschlossen, sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Wie sieht es dann aus?
B.
Die Gäste könnten hinsichtlich der Pflicht, die Mietsache in einem unbeschädigten Zustand zurückzugeben, Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB sein. Dann müsste der Mieter für sie haften.