Haftung für Beschädigung durch Dritte

Hallo,

Nehmen wir mal an, ein 18-jähriger feiert unter Aufsicht seinen Geburtstag in einer Mehrzweckhalle. Auf der Feier geht z.B. eine Scheibe oder Möbel, mutwillig oder nicht, kaputt. Der Verursacher kann nicht ermittelt werden. Haftet der Mieter der Halle für den Schaden?

Danke im voraus

ja - wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, haftet der Mieter.

DP allgemeine Rechtsfragen
-nix-