Hallo,
wer haftet bei ebay-(ver-)Käufen eigentlich dafür, wenn eine Ware zerbrochen ankommt (und das nicht sofort bei Auslieferung durch die Post festgestellt wird)?
Mir so mit Porzellan und Glaswaren mehrfach passiert, aufgrund mangelhafter Verpackung.
Viele Grüße
Crisha
Moin
Bei mangelhafter Verpackung immer der VK.
Ob VK gewerblich oder privat ist spielt keine Rolle, ob Versand versichert oder nicht spielt auch keine Rolle. Post zahlt nichts wenn Ware wegen mangelhafter Verpackung beschädigt wird.
Viele privat VK meinen ja mit dem Absenden der Ware wären sie aus dem Schneider. Das trifft nur zu wenn die Ware ordentlich verpackt wurde. Zerbrechliches gehört in Zeitung eingewickelt in einen Karton mit Styropor gefüllt gelegt und mit einem ‚Vorsicht zerbrechlich‘ Aufkleber versehen.
MfG
Lilly
Hallo Lilly,
ich meine mich da an eine andere Aussage zu erinnern. Die Bezahlung der Versandkosten dürfte hier eine große Rolle spielen. Hat der Käufer die Versandkosten im Vorfelde bezahlt (wie bei ebay Auktionen meistens üblich), so geht die Verantwortung für den Versand auf den Käufer über. Unklar ist hier auch ob der Versand als Packet oder als Päckchen erfolgt. Bei Glasware wäre es ja durchaus denkbar das dies von Größe und Gewicht her als Päckchen durchgeht. Somit wäre dieses auch nicht versichert, weder der Verlust, noch wenn der Inhalt des Päckchens beschädigt ist.
Daher würde ich mir diese Versandart immer vom Käufer bestätigen lassen und ihn auf das Risiko aufmerksam machen.
Ein zweiter Punkt dürfte allerdings die Bewertung sein. Hier stellt sich die Frage ob es sinnvoll ist auf sein Recht zu bestehen. Denn damit dürfte eigentlich schon klar sein, das es für diese Transaktion keine gute Bewertung geben wird. Hier dürfte abzuwägen sein was einem lieber ist. Leider sind die Bewertungen doch ein geliebtes Druckmittel, wenn auch nicht erlaubt.
Bleibt noch die Frage zu klären ob der Artikel denn immer gut verpackt war, denn wenn dies schon öfters passiert ist sollte man evtl. einmal nach der Fehlerquelle schauen. Den wenn der Artikel gut verpackt das Haus verlässt kann dies ja nur auf dem Transportwege passieren. Werde nochmal Ausschau halten ob ich den Link über die Haftung für den Versand ausfindig machen kann.
Gruß
Stefan
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Hi Stefan
Und was soll es mir jetzt sagen? 
Das ich Glas ungesichert einfach in einen Karton lege, Adressaufkleber drauf und als Päckchen losschicke und wenns kaputt ankommt (was da wohl wahrscheinlich sein würd) geht mich das als Versender nichts an?
Das hätten viele wohl gerne 
Wenn es kaputt ankommt ist es ja wohl nichtmehr in dem Zustand wie ich es erworben hab, also wäre das ein Mangel… schliesslich könnte sonst jeder seine kaputten Sachen schlampig loschicken und sich entspannt zurücklehnen… ist ja alles unterwegs kaputtgegangen 
MfG
Lilly
Hallo Lilly,
so einfach darf man es sich natürlich nicht machen. Da beim Versender dieser Fall ja schon mehrfach aufgetreten ist, bleibt hier natürlich die Frage zu klären, ob es wirklich gut und Ordungsgemäß verpackt war. Es ist schon Richtig das man da schon eine gewisse Sorgfaltspflicht hat und ein unzureichend gesichertes Packet wäre auch nicht das richtige.
Aber es sein nochmal gesagt, ein Packet ist ja versichert, ein Päckchen nun mal nicht. Wenn man sich für den "Päckchenversand " entscheidet dürfte einem das Risiko bewußt sein. Dafür zahlt man ja auch weniger beim Versand.
In erster Linie sollten wir aber mal von einem ordentlich verpackten Gegenstand ausgehen und da bleibt einfach die Frage offen wo es passiert. Ich habe nicht behauptet das dies ein Freibrief für unordentliche Verpacker ist.
Gruß
Stefan
Hi Stefan
Aber es sein nochmal gesagt, ein Packet ist ja versichert, ein
Päckchen nun mal nicht. Wenn man sich für den "Päckchenversand
" entscheidet dürfte einem das Risiko bewußt sein. Dafür zahlt
man ja auch weniger beim Versand.
Das ist doch aber völlig belanglos.
Das Risiko betrifft doch den Verlust, und nicht eine Beschädigung.
Was denn wenn es versichert ist und zwecks mangelhafter Verpackung kaputt beim Empfänger ankommt? Der Paketdienst zahlt da nicht einen Cent!
Der Paketdienst kommt nur auf wenn es ihr verschulden ist, also wenn ordnugsgemäßg verpackte Ware kaputt geht oder komplett verschwindet (weswegen eigentlich die meisten Leute Paket wählen… wegen dem verschwinden, nicht wegen eventuellen Schäden), vobei es hier auch schwierig ist wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind die man sofort bei Erhalt reklamieren kann.
Dann braucht man wieder Zeugen bei Auspacken und überprüfen der Ware. Dann, bei Mangel, muss man sich beim VK melden und nur der kann Ansprüche gegenüber dem Packetdient geltend machen, denn er hatte den Vertrag mit dem Dienst.
Also ist halt doch nicht so das man nichts mehr mit der Ware zu tun hat nachdem man diese auf Reisen schickt 
Am schönsten ist ja wenn die Ware verloren geht beim Paket… der K hat ein Recht auf diese, also müsste der VK dann neue beschaffen (beim Päckchen wär es Pech für den K).
Ich frag mich ob man in so einem Fall die komplette Versicherungssumme vom Paketdiesnt ausbezahlt bekommt und ob da schon einer hier Erfahrungen gemacht hat (wie breitwillig die das machen).
MfG
Lilly
Hallo,
gilt nach den BGB nicht das der Käufer die Ware ausgehändigt bekommen muss. Also dobald er sie in die Hand bzw. den Briefkasten bekommt?
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Moin
gilt nach den BGB nicht das der Käufer die Ware ausgehändigt
bekommen muss. Also dobald er sie in die Hand bzw. den
Briefkasten bekommt?
Ja, bei gewerblichen VK ist das so.
Wenn da denn auch nichts kommt oder nur kaputt, oder da kommt was und K behauptet da kam nichts und VK keinen Beweis der Warenannahme hat… dann gilt der KV als nicht erledigt.
Bei privat gilt die Ware als ausgehändigt wenn sie abgeschickt wurde.
Wenn sie bei unversicherten Versand verloren geht, oder kaputt (muss der Ware entsprechend sorgfältig verpackt worden sein) und der VK Zeugen hat sie (heile) abgeschickt zu haben, dann gilt der KV trotzdem als erfüllt und der K hat das Nachsehen.