Haftung für Bürgersteig

Guten Tag,

weiss jemand wie es mit der Haftung für einen Bürgersteig aussieht, in dem so große Löscher und Risse drin sind, dass sich jemand darauf die Haxen brechen könnte.

Ich tue ja schon viel:
Schnee — ich räume
Dreck — ich kehre
Eis — ich streue

aber an wen soll ich mich wenden wegen dem kaputten Bürgersteig? Weil, nicht das ich mal dafür haften muss wenn sich bei mir auf dem Bürgersteig mal einer die Haxen bricht.

Vielen Dank !

Verantwortlich für den Erhalt und die Verkehrssicherung ist die entsprechende öffentliche Stelle (z.B. Gemeinde, Kreis, Land), bei Privatstraßen der Privateigentümer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht

Gruß Andreas

Dankeschön
Dann schreibe ich mal die Gemeinde an.

Hallo,

Verantwortlich für den Erhalt und die Verkehrssicherung ist
die entsprechende öffentliche Stelle (z.B. Gemeinde, Kreis,
Land), bei Privatstraßen der Privateigentümer.

Äh - das ist zumindest bei mir zu Hause anders. Da gehört der Bürgerstieg dem jeweiligen Hausbesitzer. Und der ist dann auch für die Pflege und Instandsetzung verantwortlich. Führt einerseits dazu, dass alle 20Meter der Bürgersteig anders aussieht (untrerschiedliche Platten, auch mal ein Bereich nur geschottert), aber dafür war es damals (Flüchtlingsbauten) billiger für alle Beteiligten.
Also: kommt drauf an.
Gruß
loderunner (ianal)