Haftung für den Ehepartner

Hallo zusammen,

eine Frage zu folgender, theoretischer Situation:

Ein Ehepaar - nur standesamtlich verheiratet - lebt getrennt, ist aber noch verheiratet.

Der Ehemann schließt ohne das Wissen der Ehefrau Kreditverträge ab und finanziert ein Haus. In den Kreditverträgen und im Grundbuch steht nur er und ein Dritter. Es gilt deutsches Recht.

Ein Jahr später wird die Ehe geschieden.

Frage 1: Haftet die Ehefrau VOR einer Scheidung für Verbindlichkeiten aus diesen Krediten mit?

Falls ja, kann sie sich dagegen absichern?

Frage 2: Haftet die Ehefrau NACH einer Scheidung für Verbindlichkeiten, die später entstehen können, z.B. durch Nicht-Bedienen des Kredites oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des dann Ex-Ehemannes?

Ich freue mich über jeden Hinweis, optimalerweise mit Angabe einer Quelle o.ä.

Viele Grüsse in die www-Gemeinde sendet

Marcel

Hallo

kurz und schmerzlos: da die Ehefrau nix mit unterschrieben hat, haftet sie auch für rein gar nix, zu gar keiner Zeit. Verträge zu Lasten Dritter gibt es nicht in D

LG
Mikesch

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eine Frage zu folgender, theoretischer Situation:

Diese Frage wurde hier erst 23mal beantwortet.

Frage 1: Haftet die Ehefrau VOR einer Scheidung für
Verbindlichkeiten aus diesen Krediten mit?

Nein.

Frage 2: Haftet die Ehefrau NACH einer Scheidung für

Nach einer Scheidung hat die Frau mit dem geschiedenen Ehemann soviel zu tun, wie mit ihrem Nachbarn, Tankwart oder Platzanweiser im Kino. Haftet sie für deren Kredite ?

Ich freue mich über jeden Hinweis, optimalerweise mit Angabe
einer Quelle o.ä.

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Viele Grüsse in die www-Gemeinde sendet

Danke, vielen Dank.