Hallo zusammen,
eine Frage zu folgender, theoretischer Situation:
Ein Ehepaar - nur standesamtlich verheiratet - lebt getrennt, ist aber noch verheiratet.
Der Ehemann schließt ohne das Wissen der Ehefrau Kreditverträge ab und finanziert ein Haus. In den Kreditverträgen und im Grundbuch steht nur er und ein Dritter. Es gilt deutsches Recht.
Ein Jahr später wird die Ehe geschieden.
Frage 1: Haftet die Ehefrau VOR einer Scheidung für Verbindlichkeiten aus diesen Krediten mit?
Falls ja, kann sie sich dagegen absichern?
Frage 2: Haftet die Ehefrau NACH einer Scheidung für Verbindlichkeiten, die später entstehen können, z.B. durch Nicht-Bedienen des Kredites oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens des dann Ex-Ehemannes?
Ich freue mich über jeden Hinweis, optimalerweise mit Angabe einer Quelle o.ä.
Viele Grüsse in die www-Gemeinde sendet
Marcel