Haftung für den Ehepartner

Angenommen von einem Ehepaar, das bisher in ehelicher Gütergemeinschaft lebte, ist jetzt der eine Ehepartner ausgezogen, weil er sich voraussichtlich trennen will. Wenn dieser jetzt einen Kredit aufnimmt, haftet dann der andere Ehepartner dafür?

Danke für Eure Antworten

  1. Gar nicht !

  2. Es gibt nur folgende Ausnahmen, im Einzelfall
    zu prüfen :
    wenn das Darlehn gemeinsamen und notwendigen
    Interessen dient.

Beispiel in der Ehe : Waschmaschiene, Kühlschrank defekt
und auf Pump neu beschafft.

Beispiel in der Trennung : Gemeinsame Wohnung wird fluchtartig
verlassen, kann vomanderen Teil nicht mehr gehalten werden,
muss gekündigt und auf Pump renoviert werden - um für beide
spätere Folgen / Schadensersatz pp. abzuwehren.
Kreditnehmer ist erstmal derjenige, ders macht.
Kreditgeber kann schwer gegen den Anderen vorgehen.

Angenommen von einem Ehepaar, das bisher in ehelicher

Gütergemeinschaft lebte, ist jetzt der eine Ehepartner
ausgezogen, weil er sich voraussichtlich trennen will. Wenn
dieser jetzt einen Kredit aufnimmt, haftet dann der andere
Ehepartner dafür?

Danke für Eure Antworten