Hallo!
Jemand hat ein Problem mit seiner alleinlebenden Mutter. Diese Mutter lebt über ihre bescheidenen Verhältnisse und ist sehr uneinsichtig. Sie überzieht ihr Konto und borgt sich bei anderen Geld. Die Kinder haben nun bedenken für die Schulden der Mutter bzw. für deren Lebensunterhalt eines Tages aufkommen zu müssen. Sind die Kinder für die Mutter haftbar oder können sie ihr Verhalten einfach ignorieren? Könnte die Mutter vielleicht notfalls sogar entmündigt werden?
Gruß
Mona
Hallo,
das waren 2 Fragen. Zur ersten weiss ich nichts, nur zur Entmündigung: die gibt es schon seit Jahren nicht mehr, ggfls. wäre eine Betreuung einzurichten, nähere Auskunft erteilt jedes Amtsgericht (eine nähere Erläuterung ist zu lang, mal über Google versuchen).
Gruss
Andreas
Hi,
zu Lebzeiten der Mutter haben die Kinder mit deren Schulden nichts zu tun. Sollte die Mutter sterben, sollten die Kinder innerhalb von 6 Wochen zum Amtgericht gehen und dort offiziell das Erbe ausschlagen, sonst erben sie die Schulden.
Wenn sich die Kinder Sorgen machen, dass die Mutter sich durch ihre Verschwendungssucht ruiniert, können sie beim Amtgericht (Vormundschaftsgericht) die Situation schildern und beantragen, dass die Mutter einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Das kann ein Verwandter ( = ehrenamtlicher Betreuer) oder auch ein Berufsbetreuer sein. Dieser würde der Mutter dann das Geld einteilen.
Gruß
Nelly