Hallo!
Wenn jemand ohne Vorsatz und ohne Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht, ist er dann haftpflichtig?
Anders gefragt: Wenn beim Rasenmähen zufällig ein Stein wegfliegt und die Scheibe des Autos einer anderen Person zerstört, muss der Führer des Rasenmähers dann haften?
Wenn ja, in welcher Höhe, wenn das Auto weniger wert ist, als eine neue Scheibe, was sich beweisen lässt, weil das Auto bereits bei Ebay zum Schrottpreis angeboten wird?
Zahlt das die private Haftpflicht?
Auch dann, wenn die Person, welcher das Auto gehört, eine GmbH ist, und der Führer des Rasenmähers dessen Eigentümer?
Danke.
Grüße
Andreas
Hallo
Auch dann, wenn die Person, welcher das Auto gehört, eine GmbH ist, und der Führer des Rasenmähers dessen Eigentümer?
Haftpflichtversicherungen zahlen nur Schäden, die Dritten zugefügt werden. Wenn du nun die Frage beantworten könntest, welcher Dritte geschädigt wurde, könntest du auch sagen, ob die Versicherung zahlt.
Gruss
Iru
Hallo!
Haftpflichtversicherungen zahlen nur Schäden, die Dritten zugefügt
werden.
Ist klar.
Wenn du nun die Frage beantworten könntest, welcher Dritte
geschädigt wurde.
Die GmbH. Sie ist Eigentümerin des Autos. Sie ist eine andere Person. Wenn auch nur eine juristische.
Ich bin mir aber nicht sicher, deshalb frage ich hier.
Grüße
Andreas
Hallo,
ich würde den Schaden meiner Haftpflicht melden - soll die sich doch drum kümmern. Aufgabe der Versicherung ist es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Dem Rasenmähermann könnte man vorwerfen, dass er sich vor dem Mähen durch Suchen hätte vergewissern müssen, dass keine Steine auf der zu mähenden Fläche liegen
Gruß
HaWeThie