Haftung für Firmenbus?

Hallo an alle hier im Forum.

Ich bitte zu folgendem Thema um Eure Meinungen:

Es gibt viele Leute die z.T. als Mini/Midijob oder auch Vollzeit bei einer Firma Kleinbus (9 Sitzer) fahren.

Nun hat einer dieser Fahrer einen Auffahrunfall gebaut - Kostenvoranschlag der Werkstatt sagen wir mal 1500,-Euro.
Diesen Schaden will die Firma vom Fahrer zu 50% zurück.

Ich weiss aus meinem Bekanntenkreis, das z.B. bei den meisten Zeitarbeitsfirmen aber auch bei vielen sonstigen Firmen in den Arbeitsverträgen steht, das bei einem Unfall oder Schaden (0-100%) der Kosten vom Fahrer zu tragen wären.

Meiner Meinung nach kann dies so doch nicht gültig sein, denn wenn ich mir vorstelle das schon so ein Kleinbus ca. 25000,–Euro kostet, so müsste bei einem Totalschaden z.B. der Fahrer mit einem 400 Euro Job(bei 50% Haftung)ja mehr als zwei Jahre ohne jeden Lohn arbeiten nur um seinen Anteil abzuzahlen?
Wenn es nun ein Linien- oder gar Reisebusfahrer betroffen wäre ist oweia, da geht es schnell in den 6 stelligen Bereich, eigentlich ist das doch wohl nicht vorstellbar.
Viele Firmen versichern ihre Fahrzeuge aus Kostengründen meist ja nur Haftpflicht.

Wie seht Ihr hier im Forum diese Situation?

Darf eine Firma Unfall bzw. Schadenskosten zurück verlangen
oder muss eine Firma die Busse (Fahrzeuge)Vollkasko versichern?

Meine Meinung:
Wenn die Firma im Falle eines Unfalles die Kosten zurückhaben will, so muss sie halt die Busse(Fahrzeuge) Vollkasko versichern.
Ich selbst bin fast 20 Jahre LKW gefahren habe niemals auch nur gehört das ein Fahrer für Kosten dieser Art herangezogen wurde.

Gruss Helmut

Der AN haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Fahrzeugen des AG.
Und selbst in diesen Fällen ist noch das Verhältnis des Lohnes zum Schadne zu berücksichtigen.

Der AN haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Fahrzeugen des AG.
Und selbst in diesen Fällen ist noch das Verhältnis des Lohnes zum Schadne zu berücksichtigen.

Genau. Die Arbeitsgerichte sind auch hier eher arbeitnehmerfreundlich und orientieren sich da gelegentlich schon mal an drei Monatsbruttos bis einem Jahresbrutto als Grenze, wobei zu vermuten ist, dass man sich da bei niedrigeren Löhnen stärker an den 3 Monaten orientiert und bei höheren Richtung ein Jahr tendiert. Klar festgelegt ist das jedeoch bisher meines Wissens nach noch nicht. Und selbstverständlich kommt es immer auf den Einzelfall an.

Grüße

Ugh.

Ich weiss aus meinem Bekanntenkreis, das z.B. bei den meisten
Zeitarbeitsfirmen aber auch bei vielen sonstigen Firmen in den
Arbeitsverträgen steht, das bei einem Unfall oder Schaden
(0-100%) der Kosten vom Fahrer zu tragen wären.

Papier ist geduldig. Das Risiko, dass mit der Scheese im laufenden Betrieb etwas passiert, ist das Risiko des Betriebs und sonst gar nix. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit müssten in jedem Einzelfall erst mal bewiesen werden (OK, wenn einer sturzbesoffen mit dem Bus fährt, dürfte der Beweis damit erbracht sein).

In summa ist eine solche Vertragspassage nichts weiter als ein dummdreister Versuch, das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Aga,
CBB