Haftung für Hinterlassenschaften des Vormieters?

Hallo Gemeinde!

Mal ganz allgemein gefragt, wenn auch ein aktueller Fall in der Nachbarschaft das Thema für mich derzeit brisant macht:

Beim Mieterwechsel vor 5 Jahren wurde ein vom damaligen Vormieter selbst verlegter Teppichboden, obwohl er starke Flecken hatte, vom Mieter akzeptiert (weil den die Flecken nicht störten).

Kann der Vermieter zu Recht darauf bestehen, dass der Mieter jetzt beim Auszug den Teppich auf seine eigenen Kosten erneuert, weil den Nachmieter die Flecken stören?

Zweifelnd
Wadlbeisser

Hi Wadlbeisser,

Verschleiß am Teppichboden geht zu Lasten des Vermieters. Wenn der Mieter den Boden nicht beschädigt hat, ist die Nutzung mit der Miete abgegolten.

Frage zurück: Stammtischthema oder ensthafter Versuch eines Vermieters, einen Mieter zu leimen?

Gruß Ralf

Wem gehört der Teppich?
Hallo,

hat der Nachmieter den Teppich vom Vormieter übernommen oder gehörte der Teppich zur Mietsache?

Wenn der Vormieter eine Wohnung ohne Teppich übernommen hat und diesen selber verlegt hat, ist es sein Eigentum und in den Besitz des Nachmieters übergegangen.
In diesem Fall kann der Mieter den Teppich sogar bei Auszug entfernen und ist nicht ersatzpflichtig.

Gehörte der Teppich zur Wohnung und musste der Vormieter in aus irgendwelchen Gründen (Beschädigung) ersetzen und wurde bei Übergabe der Wohnung kein Schadensprotokoll gefertigt, ist quasi der Schaden an den Nachmieter übergegangen und der Vermieter kann prozentual, gemessen am Alter des Bodens, Ersatz verlangen.

Gruß
Rocco

Was steht im Mietvertrag
Hallo Wadlbeisser,

in meinen letzten beiden Mietverträgen stand immer ausdrücklich drin, dass der - zufällig vorhandene - Bodenbelag NICHT zur Mietsache gehört. Also ist das mein Bier.

Wenn NIX drinsteht, ist er als IMMOBILER BESTANDTEIL der Mietsache IM ALLGEMEINEN Eigentum und Aufgabe des VERMIETERS.

Gruß

Stefan

Hi Ralf,

es gibt ja kaum Verschleiß an dem bewussten Teppichboden, er war aber schon bei der „Übernahme“ vom Vormieter durch den derzeitigen Mieter zwei Jahre alt und bereits fleckig.

Alles Ernst!

Gruß,
WB

Hallo, Rocco,

der Vormieter hatte einen bewohnbaren (mit Heizung und Fenster) Kellerraum übernommen und dort auf dem Estrich einen Teppichboden selber verlegt.
Der war sein Eigentum und ist in den Besitz des Nachmieters übergegangen.
Der Vermieter will aber da der Teppichboden fleckig ist ihn nicht vom derzeitigen Mieter übernehmen, sondern fordert ihn auf den fleckigen Teppichboden zu entfernen und den Originalzustand des Kellerbodens (Estrich mit Bodenfarbe) wieder herzustellen, wahlweise eben einen neuen Teppichboden zu verlegen.
Ich hörte inzwischen, dass der Vermieter den neuen Teppich sogar kaufen und liefern will, aber vom derzeitigen Mieter verlangt, die Entfernung des alten sowie die fachgerechte Verlegung des neuen Teppichbodens zu bezahlen oder diese Arbeiten kostenlos selber zu tun.

ist quasi der Schaden an den Nachmieter übergegangen

Ja, darauf beruft sich angeblich der Vermieter, sagt angeblich: „SIE haben den Teppichboden SO (fleckig) akzeptiert, ICH hätte das NIE getan. SIE haben „„die Verantwortung für den Teppichboden beim Einzug übernommen““, jetzt müssen SIE dafür geradestehen“!

Gruß
WB

Hallo Stefan,

Wenn NIX drinsteht, ist er als IMMOBILER BESTANDTEIL der
Mietsache IM ALLGEMEINEN Eigentum und Aufgabe des VERMIETERS.

Interessanter Gedanke.

Werde ich weiterleiten.

Gruß
WB

ist quasi der Schaden an den Nachmieter übergegangen

Das ist schlicht gesagt Quatsch.
Grundsätzlich kann Schadensersatz nur vom Schadensverursacher verlangt werden (und zwar vom Eigentümer der beschädigten Sache).
Auf Ausnahmen braucht man nicht einzugehen, denn der Fall liegt ja hier sehr klar:

lt. Waldbeisser hatte der Mieter den Teppichboden vom Vormieter übernommen

Der Teppichboden ist damit Eigentum des Mieters und gehört nicht zur Mietsache.
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Flecken im mietereigenen Teppichboden? klares NEIN (ebenso natürlich Erneuerungs-Ansprüche)

Allerdings kann der Vermieter natürlich verlangen, dass der Mieter seinen Teppichboden beim Auszug entfernt und den früheren = den vermieteten Zustand wieder herstellt - egal ob der Boden Flecken/Schäden hat oder nicht

Will der nachfolgende Mieter den Teppichboden also nicht mal geschenkt, hat der ausziehende Mieter genau das zu tun - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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ist quasi der Schaden an den Nachmieter übergegangen

Das ist schlicht gesagt Quatsch.

Wenn du den Satz nicht aus dem ursprünglichen Kontext gerissen hättest, würdest du Recht haben.

Gruß
Rocco

Hi Wadlbeisser,

„SIE haben den Teppichboden SO (fleckig)
akzeptiert, ICH hätte das NIE getan. SIE haben „„die
Verantwortung für den Teppichboden beim Einzug übernommen““,
jetzt müssen SIE dafür geradestehen“!

das ist dummes Zeug. Die Wohnungsübergabe beim Auszug erfolgt nicht von Mieter zu Mieter, sondern von Mieter an Vermieter.

Gruß Ralf

1 Like

Hallo Rudi,

Der Teppichboden ist damit Eigentum des Mieters und gehört
nicht zur Mietsache.
Allerdings kann der Vermieter natürlich verlangen, dass der
Mieter seinen Teppichboden beim Auszug entfernt und den
früheren = den vermieteten Zustand wieder herstellt

Schön, ich habe nachgefragt:
Der Teppichboden wurde vom allerersten Mieter des Hauses 2000 in den Kellerraum geklebt - mit Fliesenkleber!!! -
und der Nachmieter hatte ihn 2001 mit den Flecken übernommen.

Nun muss der derzeitige Mieter den Teppichboden rausreissen und sollte den Zustand wieder herstellen der bei der Erstvermietung des Hauses war: Kellerboden-Estrich mit Bodenfarbe schwarz gestrichen.

Dazu müsste aber der Fliesenkleber (schöne Rillenmuster, da mit Zahnspachtel aufgetragen) bis auf den Estrich runter abgefräst werden.
Da das eine irre Arbeit wäre, wurde vom Vermieter angeboten, dass er einen Teppichboden besorgt und anliefert, der Mieter soll „nur“ den alten Teppichboden abkratzen und den neuen verlegen.
Auf den rillenmusterigen Fliesenkleber???

Gruß
Wadlbeisser

Hi Ralf,

das ist dummes Zeug. Die Wohnungsübergabe beim Auszug erfolgt
nicht von Mieter zu Mieter, sondern von Mieter an Vermieter.

GUT!
Aber wie soll sich der Mieter gegenüber dem Vermieter behaupten?
Der sitzt am längeren Hebel und hat Geld wie Heu, während der Mieter finanziell ein armes Würstchen ist.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz hat der Mieter sogar, aber erst zwei Jahre nach Einzug abgeschlossen, greift daher für den vorliegenden Fall nicht.

Gruß
WB

Hallo Wadenbeißer
ist das schriftlich festgehalten worden?
Wenn nein, hat der Vermieter ein Problem. dann ist das sein Teppich.
Gruß
Wilfried

Hallo Wilfried,

danke für den Tipp.
Leider wurde DAS wie vieles Anderes NICHT schriftlich festgehalten (Einiges schon!).
Aber in Deutschland gilt meines Wissens ein mündlicher Vertrag genau so, schon gar wenn Zeugen vorhanden sind (Vermieter + Ehefrau, Mieter + Ehefrau).

???
Wadlbeisser

Hallo,
ianal, aber aus eigener Erfahrung:
wenn bei der Übergabe der Wohnung vereinbart wurde, daß
-der Teppichboden nicht zur Wohnung gehört,
-eigentlich entfernt werden müsste,
-der Nachmieter ihn aber behalten möchte,
-der Vermieter dann aber auf Entfernung beim Auszug besteht
warum sollte der Vermieter dann auf einmal nicht mehr auf den letzten Punkt dieser Absprache (dieses mündlichen Vertragszusatzes) bestehen können?
Wenn der Vermieter zur Arbeitserleichterung nun selber einen neuen Teppichboden anbietet und Du selber verlegen darfst (die alten Kleberspuren kann man mit Ausgleichsmasse ausgießen und damit die Grundlage für neuen kleber schaffen) - was hindert Dich? Ist doch ein nettes Angebot für beide Seiten!
Gruß
loderunner

Hallo,

ganz klar ja…

Der vermieter kann verlangen,daas der Teppich vom jetztigen Mieter erneuert wird da derja damit einverstanden war und den Teppich in diesem zustand angenommen hat…
Somit fällt die erneuerungspflicht auf den neuen Mieter und der alte (der für die Flecken zuständig war) ist somit aus dem Schneider.

Lg
Nukkl

DANK: Haftung f. Hinterlassenschaft des Vormieters
Danke, Gemeinde!

Ich habe inzwischen Einiges darüber hören und insbesondere hier lesen müssen, was mich zwar nicht erfreut, aber schlauer gemacht hat.

Für mich habe ich daraus den Schluss gezogen, dass ich - käme ich mal in so eine Situation - bei der Übergabe einer Wohnung ALLES und JEDES bemängeln müsste, was NICHT 100%ig super OK ist, weil ich sonst bei meinem Auszug die Arschkarte gezogen hätte…

Wadlbeisser