ist quasi der Schaden an den Nachmieter übergegangen
Das ist schlicht gesagt Quatsch.
Grundsätzlich kann Schadensersatz nur vom Schadensverursacher verlangt werden (und zwar vom Eigentümer der beschädigten Sache).
Auf Ausnahmen braucht man nicht einzugehen, denn der Fall liegt ja hier sehr klar:
lt. Waldbeisser hatte der Mieter den Teppichboden vom Vormieter übernommen
Der Teppichboden ist damit Eigentum des Mieters und gehört nicht zur Mietsache.
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Flecken im mietereigenen Teppichboden? klares NEIN (ebenso natürlich Erneuerungs-Ansprüche)
Allerdings kann der Vermieter natürlich verlangen, dass der Mieter seinen Teppichboden beim Auszug entfernt und den früheren = den vermieteten Zustand wieder herstellt - egal ob der Boden Flecken/Schäden hat oder nicht
Will der nachfolgende Mieter den Teppichboden also nicht mal geschenkt, hat der ausziehende Mieter genau das zu tun - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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