Haftung für Kids, aber keine Haftpflicht möglich?

Hallo Versicheungsexperten!

Stimmt es, dass Papa seinen 16-jährigen Sohn nicht mit sich in der privaten Haftpflicht versichern kann, weil er nicht bei ihm, sondern bei seiner Mutter lebt?
Obwohl der Papa für mögliche Schäden haftet, die Junior verursacht?

Ob Mutti den jungen Mann versichert muss sie Paps nicht offenlegen?

Das würde bedeuten, dass die Lage bei Autos besser geregelt ist als bei Kindern (weil KFZ- Pflichtversicherung).

Danke für Aufklärung!
:smile:

Timsy

Hallo Timsy,

Stimmt es, dass Papa seinen 16-jährigen Sohn nicht mit sich in der privaten Haftpflicht versichern kann, weil er nicht bei ihm, sondern bei seiner Mutter lebt?

Dazu kann ich leider keine Auskunft geben.

Obwohl der Papa für mögliche Schäden haftet, die Junior verursacht?

Das ist so allgemein gesagt nicht richtig. Der Vater haftet nicht automatisch für Schäden die der Sohn verursacht hat.

Nur wenn der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hätte, müsste er haften. Dies dürfte aber in dem geschilderten Fall wohl kaum zutreffen. Da der Sohn schon 16 Jahre alt ist und bei der Mutter lebt, sind die Möglichkeiten für eine Ausichtspflichtverletzung sehr gering.

Gruß
Horst

Hallo,

Hallo Versicheungsexperten!

Stimmt es, dass Papa seinen 16-jährigen Sohn nicht mit sich in
der privaten Haftpflicht versichern kann, weil er nicht bei
ihm, sondern bei seiner Mutter lebt?

Ja.

Obwohl der Papa für mögliche Schäden haftet, die Junior
verursacht?

Wieso? Wenn die Mutter die Aufsichtsperson ist, ist erst einmal dort der Schaden geltend zu machen, wobei natürlich auch ein 16jähriger haftbar ist.

Ob Mutti den jungen Mann versichert muss sie Paps nicht
offenlegen?

So tief gehen meine Kenntnisse hier nicht mehr, aber wenn Mutte den Sohnemann bereits versichert hat und Paps dann nochmals eine Versicherung abschließt, würde im Schadensfall nur die zuerst abgeschlossene Versicherung eintreten müssen.

Das würde bedeuten, dass die Lage bei Autos besser geregelt
ist als bei Kindern (weil KFZ- Pflichtversicherung).

Das ist richtig, hat natürlich auch Vorteile, man kann ein Auto einfach abstellen oder abmelden, bei den Kids ist das nicht möglich:wink:)

Schönen Tag noch.

Danke für Aufklärung!

-)

Timsy

Risiko in keinster Weise versicherbar?
Danke, Horst!

Nur wenn der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hätte,
müsste er haften. Dies dürfte aber in dem geschilderten Fall
wohl kaum zutreffen. Da der Sohn schon 16 Jahre alt ist und
bei der Mutter lebt, sind die Möglichkeiten für eine
Ausichtspflichtverletzung sehr gering.

Ok, das Risiko ist gering.
Aber durch Papa in keinster Weise versicherbar?
Erstaunlich.

Grüße!
Timsy

Ok, das Risiko ist gering.
Aber durch Papa in keinster Weise versicherbar?

Doch, bei uns geht das.

Stimmt es, dass Papa seinen 16-jährigen Sohn nicht mit sich in
der privaten Haftpflicht versichern kann, weil er nicht bei
ihm, sondern bei seiner Mutter lebt?

Ja und nein. Wir machen das, aber ob das alle Gesellschaften machen, weiß ich nicht.

Obwohl der Papa für mögliche Schäden haftet, die Junior verursacht?

Das tut er nicht. Der Junior haftet selber.

Ob Mutti den jungen Mann versichert muss sie Paps nicht offenlegen?

Nein, muß sie nicht. Ist auch nicht notwendig, weil Papa ja nicht haftet.

Das würde bedeuten, dass die Lage bei Autos besser geregelt ist als bei Kindern (weil KFZ- Pflichtversicherung).

Nein, das bedeutet, dass Du nicht richtig informiert bist und falsche Schlüsse ziehst.

Danke für Aufklärung!

Bitte, bitte.

Nordlicht

Hallo!

Man kann alles versichern, was einem die Versicherung versichert :wink: Dass die Angebote unterschiedlich sind, hat Nordlicht schon geschrieben. Ich kann auch noch aus eigener Erfahrung sagen, dass es durchaus manchmal (aber nicht immer!) möglich ist, mit Versicherungen Sondervereinbarungen abzuschließen, die so nicht im üblichen Programm vorhanden sind.

Gruß
Tom

Hallo Nordlicht!

Das würde bedeuten, dass die Lage bei Autos besser geregelt ist als bei Kindern (weil KFZ- Pflichtversicherung).

Nein, das bedeutet, dass Du nicht richtig informiert bist und
falsche Schlüsse ziehst.

Richtig wäre gewesen:
"Ja, das WÜRDE es bedeuten. Tut es aber nicht, weil Timsy nicht richtig informiert ist und falsche Schlüsse zieht
:smile:

Danke aber für die Antwort, ich hab hier gelernt, dass das Haftungsrisiko des Vaters wohl zu vernachlässigen ist und damit kein relevantes Versicherungsrisiko besteht.
Und ich hab gelernt, dass Versicherungen vermutlich (wieder mal) irren oder lügen, wenn sie behaupten, so ne Vater- Sohn - Haftpflicht gibt’s nur bei gemeinsamer Wohnung.

Grüße!

Timsy

Hallo Timsy!

Und ich hab gelernt, dass Versicherungen vermutlich (wieder
mal) irren oder lügen, wenn sie behaupten, so ne Vater- Sohn -
Haftpflicht gibt’s nur bei gemeinsamer Wohnung.

Da bist Du mal wieder voreilig. Es ist ein Frage des Tarifes. Und die eine Gesellschaft versichert Vater und Sohn auch mit unterschiedlichen Adresen und die andere tut es nicht.

Gruß

Nordlicht

Lücken im Branchenwissen
Hallo Nordlicht!

Du bist (verständlicherweise) mal wieder nicht ganz unparteiisch:
:smile:
Mein Versicherungsmensch irrt nämlich definitiv, wenn ich unterstelle, dass du nicht irrst.
Es behauptet nämlich, dass es deine Variante in Deutschland nicht gibt und führt auch noch den von mir erwähnten KFZ- Vergleich an, um zu belegen, wie wenig durchdacht die aktuelle Gesetzeslage ist.

Oder habe ich etwas übersehen? Kann man daraus noch andere (weniger voreilige) Schlüsse ziehen?

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass deine Antwort korrekt ist und er halt leichte Lücken in seinem Branchenwissen hat. Und/ oder mich belügt, weil er mich als Kunden nicht verlieren will, weil er im Gegensatz zu euch meine Aufgabe nicht erfüllen kann.

Grüße!

Timsy

Hallo Timsy!

Und ich hab gelernt, dass Versicherungen vermutlich (wieder
mal) irren oder lügen…

Da bist Du mal wieder voreilig. Es ist ein Frage des Tarifes.
Und die eine Gesellschaft versichert Vater und Sohn auch mit
unterschiedlichen Adresen und die andere tut es nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo Timsy,

Du bist (verständlicherweise) mal wieder nicht ganz unparteiisch:

Nein, will ich auch nicht sein.

Mein Versicherungsmensch irrt nämlich definitiv,

Aha !! Da kommen wir wieder zusammen. Nicht „die Versicherung“ irrt oder lügt, wie von Dir geschrieben, sondern Dein Vermittler. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler und ein Einzelner kann nicht alles wissen (ich auch nicht). Nur daraus „der Versicherung“ einen Vorwurf zu formulieren, halte ich nicht für geerchtfertigt.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass deine Antwort korrekt ist und er halt leichte Lücken in seinem Branchenwissen hat.

Das wäre die naheliegende Erklräung.

Grüße!

Dito

Timsy

Nordlicht

1 Like

Hallo Timsy,

Nordlicht hat ja schon die entsprechende Auskunft erteilt.

Ich möcht hier jedoch noch ergänzen.

Möglich ist es, dass Dir dein Versicherungsvermittler solch einen Tarif nicht anbieten kann.

Wie gesagt, es kommt auf das Versicherungsunternehmen wie auch auf den Tarif an.

Auch bei uns können wir Deinen Sohn bei Dir mitversichern.

Viele Grüße!

Hallo,

bei einem Jungen in diesem Alter haftet er überwiegend selbst für das, was er tut oder nicht tut. Und wenn er sich nicht in der Aufsichtspflicht von Papa befindet, haftet Papa zunächst mal gar nicht.

Grüße, M