Hallo,
angenommen jemand hat ein chronisches Anfallsleiden, das medikamentös nur unzureichend beherrscht wir, so dass es immer wieder zu Anfällen kommt. Der behandelnde Arzträt abzuwarten und nur bei langanhaltenden Anfällen Hilfe zu rufen.
Im Krankenhaus, in das der Patient schon wiederholt gebracht wurde, kann an dieser Situation auch nichts geändert werden und die Anfälle sind in der Regel bei eintreffen eines Rettungsdienstes wieder vorbei oder deutlich im Abklingen. Darum will der Erkrankte, dass im Falle eines Anfalls kein Rettungsdienst gerufen wird.
Nehmen wir nun an, dass während eines Anfalls jemand die Situation als so bedrohlich empfindet, dass er den Rettungsdienst ruft, obwohl der Erkrankte dem in der konkreten Situation nochmals ausdrücklich widerspricht.
Bei Eintreffen des Rettungsdienstes geht es dem Erkrankten deutlich besser und er lehnt den Abtransport ins Krankenahaus „zum Abchecken“ ab. Daraufhin lehnt die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für den Einsatz ab, da kein Transport oder sonstige Rettungsmedizinische Maßnahme stattgefunden hat.
Wenn nun der Rettungsdienst die Kosten für die vergebliche Anfahrt dem Erkankten in Rechnung stellt, kann dieser die Kosten gegenüber demjenigen geltend machen, der gegen seinen ausdrücklichen Willen den Rettungsdienst gerufen hat?
Oder muss er gegebenenfalls jedesmal mehrere Hundert Euro bezahlen, wenn er sich von der Drohung dieser Kosten nicht dazu nötigen lässt, sich ins Krankenhaus abtransportieren zu lassen?
Gruß
Werner