Szenario:
Frau (keine GmbH oder so) mietet im Oktober 2010 einen Laden (Boutique), Vermieter lässt vorab noch den Bodenbelag erneuern (Laminat). Boden gelingt nicht (leicht wellig).
Ladeneröffnung, aber Wellen werden langsam schlimmer, erste Kunden stolpern.
Mieterin reklamiert mehrfach mündlich, auch mit Zeugen. Dann steht eine andere kleine Umbauaktion des Vermieters an, Mieterin muss den Laden für ein paar Tage ausräumen in Übereinkunft mit dem Vermieter. Dabei soll der Boden mit repariert werden. Alles ok - außer der Bodenreparatur. Der Handwerker ist nicht gekommen.
Die Kunden im Laden stolpern weiterhin regelmäßig, die Mieterin begrüßt alle ihre Kunden inzwischen mit „Bitte Vorsicht!“
Weitere telefonische Erinnerungen, Vermieter lässt sich verleugnen („ist auf Kur“).
Nun schließt die Mieterin den Laden vorläufig, bevor etwas passiert und stellt die Mietzahlungen ein.
Korrekt oder gäbe es für diesen virtuellen Fall bessere Alternativen ohne Risiko?
1)Kann Sie das Risiko versichern, wenn es so offensichtlich ist oder haftet Sie persönlich
2) Kann Sie Entschädigung vom Vermieter verlangen (entgangener Gewinn oder so)?
3) Wer trägt den Aufwand, wenn sie den Laden schon wieder ausräumen muss (neuer Handwerkertermin?)
Szenario:
Frau (keine GmbH oder so) mietet im Oktober 2010 einen Laden
(Boutique), Vermieter lässt vorab noch den Bodenbelag erneuern
(Laminat). Boden gelingt nicht (leicht wellig).
Ladeneröffnung, aber Wellen werden langsam schlimmer, erste
Kunden stolpern.
Mieterin reklamiert mehrfach mündlich, auch mit Zeugen. Dann
steht eine andere kleine Umbauaktion des Vermieters an,
Mieterin muss den Laden für ein paar Tage ausräumen in
Übereinkunft mit dem Vermieter. Dabei soll der Boden mit
repariert werden. Alles ok - außer der Bodenreparatur. Der
Handwerker ist nicht gekommen.
Die Kunden im Laden stolpern weiterhin regelmäßig, die
Mieterin begrüßt alle ihre Kunden inzwischen mit „Bitte
Vorsicht!“
Weitere telefonische Erinnerungen, Vermieter lässt sich
verleugnen („ist auf Kur“).
Nun schließt die Mieterin den Laden vorläufig, bevor etwas
passiert und stellt die Mietzahlungen ein.
Korrekt oder gäbe es für diesen virtuellen Fall bessere
Alternativen ohne Risiko?
1)Kann Sie das Risiko versichern, wenn es so offensichtlich
ist oder haftet Sie persönlich
— persönliche Haftung, denn hier liegt m.E. Fahrlässigkeit vor.
Kann Sie Entschädigung vom Vermieter verlangen (entgangener
Gewinn oder so)?
Ja.
Wer trägt den Aufwand, wenn sie den Laden schon wieder
ausräumen muss (neuer Handwerkertermin?)
Verursacherprinzip, sollte allerdings im Eigeninteresse sein.
Möglichkeit: Sie lässt selber reparieren und zieht die Kosten von der Miete ab.