Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer deponiert seine persönlichen Dinge (Handtasche, Geldbeutel, Brille, Handy usw.) während der Arbeitszeit in einem abschließbaren Abstellraum oder Spind.
Nehmen wir weiter an, dass nach der Arbeit diese Dinge abhandengekommen sind.
- Szenario: Der Spind wurde aufgebrochen
- Szenario: Die Dinge aus dem Abstellraum wurden entwendet (keine Einbruchspuren, da evtl. ein Ersatzschlüssel benutzt wurde.
Hätte der Arbeitnehmer - neben evtl. Ansprüchen über eine Hausratversicherung - in diesem fiktiven Fall Ansprüche gegen den Arbeitgeber?
Schöne Grüße
Pitufino