Haftung für persönliche Dinge des Arbeitnehmer

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer deponiert seine persönlichen Dinge (Handtasche, Geldbeutel, Brille, Handy usw.) während der Arbeitszeit in einem abschließbaren Abstellraum oder Spind.

Nehmen wir weiter an, dass nach der Arbeit diese Dinge abhandengekommen sind.

  1. Szenario: Der Spind wurde aufgebrochen
  2. Szenario: Die Dinge aus dem Abstellraum wurden entwendet (keine Einbruchspuren, da evtl. ein Ersatzschlüssel benutzt wurde.

Hätte der Arbeitnehmer - neben evtl. Ansprüchen über eine Hausratversicherung - in diesem fiktiven Fall Ansprüche gegen den Arbeitgeber?

Schöne Grüße
Pitufino

Ich denke das kommt darauf an, in wieweit der Arbeitgeber Haftung übernimmt bzw. wie er versichert ist. Das müsste man mal nachfragen denn es muss irgendwo festgelegt sein. Wenn irgendwo ein Schild steht mit: „Es wird keine Haftung übernommen“ kannst du schonmal davon ausgehen, dass du keinen Schadensersatz bekommst.
Ob der Spind aufgebrochen wurde oder jemand Zugang zu einem Ersatzschlüssel hatte ist hier auch ein Unterschied. Das Aufbrechen ist eine Straftat und hinterlässt Spuren. So kann die Polizei den Fall aufnehmen und weiter verfolgen. Wurde der Spind aufgeschlossen, gibt es keine Beweise und die Versicherung könnte den Fall wegen Betrug oder zu wenigen Beweisen ablehnen.

Ich denke das kommt darauf an, in wieweit der Arbeitgeber
Haftung übernimmt

bzw. wie er versichert ist.

Darauf schon mal gar nicht.

Wenn
irgendwo ein Schild steht mit: „Es wird keine Haftung
übernommen“ kannst du schonmal davon ausgehen, dass du keinen
Schadensersatz bekommst.

Das ist solch ein totaler Blödsinn …

Ob der Spind aufgebrochen wurde oder jemand Zugang zu einem
Ersatzschlüssel hatte ist hier auch ein Unterschied.

Allerdings.
Das hat jedoch mit deiner folgenen Begründung mal so gar nichts zu tun.

Das
Aufbrechen ist eine Straftat und hinterlässt Spuren. So kann
die Polizei den Fall aufnehmen und weiter verfolgen. Wurde der
Spind aufgeschlossen, gibt es keine Beweise und die
Versicherung könnte den Fall wegen Betrug oder zu wenigen
Beweisen ablehnen.

Kennst Du Dieter Nuhr?

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Hi!

Bevor ich Dir jetzt irgendwas hinkritzel, verlinke ich mal auf 2 Seiten.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Al…

VG
Guido