Hallo zusammen!
Wer haftet für den fristgerechten Rückversand per DHL einer verlorenen Ware (Wert ca.100,-EU), die z.B. bei einem Drittanbieter über Amazon gekauft wurde?
Wie würde es sich weiterhin verhalten, wenn die Ware auf Wunsch des Händlers nur als Päckchen -ohne Versandnachweis- versendet wurde?
Schon mal besten Dank für Eure Antworten!
Gruß
Tom
Wer haftet für den fristgerechten Rückversand per DHL einer
verlorenen Ware (Wert ca.100,-EU), die z.B. bei einem
Drittanbieter über Amazon gekauft wurde?
Wie würde es sich weiterhin verhalten, wenn die Ware auf
Wunsch des Händlers nur als Päckchen -ohne Versandnachweis-
versendet wurde?
es ist nicht klar, woraus sich der rückversand ergibt.
wenn es sich etwa um den rückversand aufgrund widerrufs handelt (§§ 312ff. bgb), dann ist § 357 II bgb anwendbar.
es liegt eine schickschuld vor, d.h. dem verbraucher obliegt es, die sache -soweit postversand möglich- einer zuverlässigen transportperson zu übergeben. das hat er darzulegen und ggf. zu beweisen. es ist also ziemlich schlecht, wenn ein versendungsnachweis fehlt.
geht die sache auf dem transportweg unter, so trägt der unternehmer dieses risiko.
Servus!
Wer haftet für den fristgerechten Rückversand per DHL einer
verlorenen Ware (Wert ca.100,-EU), die z.B. bei einem
Drittanbieter über Amazon gekauft wurde?
Wie würde es sich weiterhin verhalten, wenn die Ware auf
Wunsch des Händlers nur als Päckchen -ohne Versandnachweis-
versendet wurde?
es ist nicht klar, woraus sich der rückversand ergibt.
wenn es sich etwa um den rückversand aufgrund widerrufs
handelt (§§ 312ff. bgb), dann ist § 357 II bgb anwendbar.
Würde ich jetzt hier im Beispiel mal so festlegen.
es liegt eine schickschuld vor, d.h. dem verbraucher obliegt
es, die sache -soweit postversand möglich- einer zuverlässigen
transportperson zu übergeben. das hat er darzulegen und ggf.
zu beweisen. es ist also ziemlich schlecht, wenn ein
versendungsnachweis fehlt.
Wenn der Unternehmer für den Versand aufkommt, und auf ein Päckchen bestehen würde -weil es günstiger als ein Paket ist- hätte er sich aber für einen unversicherten Versand entschieden. Wer bezahlt bestimmt, oder nicht?
Natürlich könnte der Käufer den Rest auch dazulegen. Aber darum geht es bei meiner Frage nicht.
geht die sache auf dem transportweg unter, so trägt der
unternehmer dieses risiko.
Was aber wiederum nur bei einem Versandnachweis belegbar wäre.
Gruß
Tom
es liegt eine schickschuld vor, d.h. dem verbraucher obliegt
es, die sache -soweit postversand möglich- einer zuverlässigen
transportperson zu übergeben. das hat er darzulegen und ggf.
zu beweisen. es ist also ziemlich schlecht, wenn ein
versendungsnachweis fehlt.
Wenn der Unternehmer für den Versand aufkommt, und auf ein
Päckchen bestehen würde -weil es günstiger als ein Paket ist-
hätte er sich aber für einen unversicherten Versand
entschieden. Wer bezahlt bestimmt, oder nicht?
nein, denn der unternehmer Muss für den versand aufkommen. wie der versand erfolgen soll, das obliegt grds. dem verbraucher.
er muss sich jedenfalls nicht für einen versicherten versand entscheiden, auch nicht, wenn es der unternehmer wünscht, da er (der verbraucher) nicht weitere kosten einzugehen braucht.
soweit ich weiß, muss derjenige, der das paket verschickt die zusatzkosten tragen (?). diese müsste der verbraucher dann vom unternehmer eintreiben, was ihm nicht zumutbar ist.
ob der verbraucher nun ein paket oder päckchen wählt ist mA nach unerheblich für die frage des untergangs. auch sonst würde ich die richtlinie, auf der § 357 bgb beruht, weit auslegen, sodass zumindest eine unerheblich teurer versandart zu lasten des unternehmers geht.
geht die sache auf dem transportweg unter, so trägt der
unternehmer dieses risiko.
Was aber wiederum nur bei einem Versandnachweis belegbar wäre.
richtig.
wenn der unternehmer die behauptung des verbrauchers bestreitet, dass die rücksendung erfolgt ist, muss der verbraucher dies beweisen, was er nicht kann (zeugen o.ä. würden als beweis grds. auch genügen).