angenommen jemand sperrt damit ein LKW in eine Einfahrt reinfahren kann 2 von insgesamt 4 Parkplätze vor der Einfahrt und beantragt dies auch ordnungsgemäß bei der Verkehrsabteilung der Stadtverwaltung.
Angenommen nachts schmeist jemand eines der Schilder um und es fällt auf ein parkendes Auto.
Muss wenn der Täter nicht ermittelt werden kann derjenige dafür aufkommen der die Schilder rechtmäßig und fachlich ordentlich dort aufgestellt hat oder bleibt der geschädigte auf seinen Schaden sitzen?
Der bleibt auf seinem Schaden sitzen oder kann ihn über seine Kaskoversicherung abrechnen.
Aufgestellt hat die Schilder sicherlich der Bauhof der Gemeinde,denn die übergeben die Schilder nicht an den Auftraggeber zum Selbstaufstellen.
Deshalb wäre die Gemeinde auch haftbar,sollte es nicht sicher stehen,also die Fußplatten unzureichende Standsicherheit bei Wind bieten. Und wenn Anmelder es doch in Eigenleistung aufgestellt hatte,ändert das in dieser Hinsicht nichts.
Für mutwilliges/fahrlässiges Umwerfen haftet NUR der Verursacher,leider findet man den oft nie raus.