Haftung für Schlüssel einer Mietwohnung/ Schließanlage Wohnanlage

Wie verhält es sich in dieser theoretischen Situation?
Hallo,

ich las letztens irgendwo, dass „eigentlich“ ja ein Mieter eine Schließanlage (der anderen Mitbewohner im Hause) nur ersetzen müsse, wenn er schuldhaft seinen Schlüssel „verloren o.ä.“ habe.
Da ja eben Schadenersatz/Haftung nicht von der Schuldfrage abgekoppelt werden könne.
(Merksatz: „Schadenersatz setzt Verschulden voraus“)
Ist dem so?
Das wäre ja zB auch deswegen relevant, weil die Haftpflichtversicherer ja speziell auch das „Schlüsselrisiko“ mit versichern? Bräuche man theoretisch also dies gar nicht abzusichern?

Denkbare Gründe für einen Schlüsselverlust könnte ja z.B. ein Diebstahl des Schlüssels bei einem Einbruch sein, für den man ja keine Schuld trägt (von offen gelassener Wohnungstüre jetzt mal abgesehen:smile:

LG
living free

Hallo!

ich kann keinen Widerspruch in deinen Erkenntnissen sehen.

Was wäre denn „schuldhaft“ bei Verlust des Schlüssels ? 

Vergessen, Liegenlassen, Verschlampen, Nichtwiederfinden usw.

Also die Regel und deswegen hat man es auch in VS aufgenommen, weil es ein häufiges Risiko mit z.T. erheblichen Kostenfolgen ist.

Und nicht schuldhaft wäre Diebstahl (bei Einbruch) . Gut, aber da haftet man ja auch nicht.

MfG
duck313

Danke duck313,

nun, wenn man zB in einer Kneipe sitzt und die Jacke hinten extra am Stuhl hat, weil man ja darauf aufpassen will, und beim Gehen der Schlüssel fehlt,
kann dieser gestohlen worden sein oder er ist irgendwo auf dem Weg zur Wohnung „abhanden“ gekommen…verloren o.ä…
was man dann definitiv nur weiss, ist dass er weg ist.
Die Sorgfaltspflicht habe ich dann ja eigentlich erfüllt, oder?..und wenn ich auf „Nummer sicher“ gehen will, mutmaße ich „einfach“ aus Prinzip, er muss wohl gestohlen worden sein…denn ein Loch ist nicht in der Jacke.

Deiner Ansicht nach ist es also klar, dass bei einem Einbruch kein Verschulden vorliegt und wenn ein Versicherter in einem Hochhaus wohnt, dann die Eigentümergemeinschaft zu deren Lasten die Schließanlage austauschen müsste…(wenn sie dies für nötig hält)!?

Danke vorab
LG
living free

Du haftest und musst Kosten übernehmen
Guten Morgen living free,

wenn Du bei einem Einzug NACHWEISLICH 3 Schließanlagenschlüssel vom Vermieter erhalten hast, dann musst Du bei Schlüsselverlust auch die Kosten für die Anfertigung eines neuen Schlüssels bzw. der Schließanlage bezahlen.

Dem Vermieter darf es egal sein, ob Du den Schlüssel verloren hast oder bewusst mit dem Hammer zerstört hast.

Deine Frage ist nur im Verhältnis mit der hoffentlich vorhandenen Haftpflichtversicherung interessant, ob dir die Kosten dann erstattet werden.

Mit Nachweislich meine ich, dass im Übergabeprotokoll der Hersteller und die Schließnr. aufgeführt sein müssen, z. B. Anlage Ikon 2410 mit Schlüssel 23-4.

Ansonsten dürfte der Vermieter vor einem Richter schlechte Karten haben, wenn Du dich weigerst Kosten zu übernehmen.

der liebe Peter

Hallo Peter, (vermutlich ein lieber:wink:

Danke für deine Antwort.
Nun, andererseits könnte der Beweis der nachweisl. Übergabe eines Schlüssels lediglich bewirken, dass der Mieter die Rückgabe dieses schuldet und also das Nachmachen bezahlen muss.

Jedoch für einen Schaden einer Gesamtschließanlage gerade stehen zu müssen, betrifft dann ja eben doch die Frage der Schuld des Mieters, oder?

Oder gilt eben Schadenersatz setzt Verschulden voraus nicht (mehr)?

Ich weiß zB aus dem Baubereich:
Ich als Bauherr beaufragte 2 Firmen, die eine bedarf der Vorleistung der anderen.
Die erste liefert diese verzögert, so das der zweiten ein Schaden entsteht.
Sofort denkt man, das ist das Problem des Bauherrn, dem ist aber wohl lt. BGH nicht so, ausser der Bauherr hat schuldhaft seine Pflichten versäumt…analog würde ich es eben bei den Schlüsseln sehen!?

LG und danke.
living free

warum und wieso und weshalb Du einen Schlüssel verloren hast
Hallo Living free,

ist für den Vermieter völlig unwichtig und spielt auch weiterhin im Innenverhältnis keine Rolle.

Kosten für Austausch einer Schließanlage können aber auch nur gefordert werden, wenn der Eigentümer diese auch wirklich austauschen lässt.

der liebe Peter

Hallo,

Deine Gedankengänge sind richtig. http://www.gevestor.de/details/schluesselverlust-mie…
http://lexetius.com/2014,1063

[15] c) Schließlich ist dem Berufungsgericht auch darin beizupflichten, dass der Verlust des Wohnungsschlüssels einer Schließanlage aus Sicherheitsgründen den Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich machen kann, falls eine missbräuchliche Verwendung des nicht auffindbaren Schlüssels durch Unbefugte zu befürchten ist
(…)
[20] (…) Das rein abstrakte Gefährdungspotential stellt regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar. Ein ersatzfähiger Schaden entsteht vielmehr erst dann, wenn sich der Geschädigte aus objektiver Sicht unter den konkret gegebenen Einzelfallumständen zur Beseitigung einer fortbestehenden Missbrauchsgefahr veranlasst sehen darf , die Schließanlage zu ersetzen, und diesen Austausch auch tatsächlich vornimmt.

Ein Verlust berechtigt demnäch nicht in allen Fällen dazu, die Schließanlage auszuwechseln und die Kosten beim Mieter einzufordern.

Zum Schlüsselverlust durch Raub: http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html

Gruß
vdmaster

Noch mehr zum Thema
http://www.formblitz.de/news/2013/mieter-haftet-nich…

Die Einrichtung einer Schliessanlage mit ausnahmslos kopiergeschützten Schlüsseln ermöglicht dem Vermieter einerseits Kontrolle über Anzahl und Inhaber ausgegebener Schlüssel wie er Mietern damit gleichermaßen Vertrauen bietet, dass keinem Unberechtigten Zugang zum Mietobjekt ermöglicht werden kann.

Nun wäre gerade dies nicht mehr möglich, wenn einem M der Schlüssel gestohlen würde und sich der Besitzer leicht Zutritt zum Haus dessen bekannter oder ermittelbarer Wohnanschrift verschaffen könnte :open_mouth:

Insofern käme es auf ein Verschulden des Inhabers garnicht an, wenn Vermieter wie Mietergemeinschaft eine neue Schliessanlage nebst Schlüsseln verlangen, um diesen gewollten und beanspruchbaren Sicherheitsaspekt wiederhergestellt zu verlangen.

Etwas anderes wäre nur dann anzunehmen, wenn der Inhaber glaubhaft macht, der Schlüssel wäre ihm etwa bei einer Schifffahrt über Bord gegangen, was ein Auffinden oder tatsächliche Verwendung durch den Finder faktisch ausschliesst.

G imager

Danke Imager,

dennoch nun eben mehrere „Meinungen“…oder?

Gilt eben „Schadenersatz setzt Verschulden voraus“ nicht (mehr)?

LG,
living free

Danke Imager,

dennoch nun eben mehrere „Meinungen“…oder?

N. h. M. setzt der Anspruch des VM voraus, dass eine missbräuchliche Verwendung des abhanden gekommenen Schlüssels nicht ausgeschlossen werden kann.

Gilt eben „Schadenersatz setzt Verschulden voraus“ nicht
(mehr)?

Tatsächlich haftets du aus Mietvertrag auch für diejenigen Aufwendungen, die dem Vermieter entstehen, ohne dass er dir ein persönliches Verschulden nachweisen müsste: Ob du (gar als Nichtraucher) den Brandfleck in seiner mitvermieteten Auslegeware bestreitest, wäre für seinen Schadensersatzanspruch ohne Belang, wenn der Schaden in deine Mietzeit fällt.

LG,
living free

G imager