Wie verhält es sich in dieser theoretischen Situation?
Hallo,
ich las letztens irgendwo, dass „eigentlich“ ja ein Mieter eine Schließanlage (der anderen Mitbewohner im Hause) nur ersetzen müsse, wenn er schuldhaft seinen Schlüssel „verloren o.ä.“ habe.
Da ja eben Schadenersatz/Haftung nicht von der Schuldfrage abgekoppelt werden könne.
(Merksatz: „Schadenersatz setzt Verschulden voraus“)
Ist dem so?
Das wäre ja zB auch deswegen relevant, weil die Haftpflichtversicherer ja speziell auch das „Schlüsselrisiko“ mit versichern? Bräuche man theoretisch also dies gar nicht abzusichern?
Denkbare Gründe für einen Schlüsselverlust könnte ja z.B. ein Diebstahl des Schlüssels bei einem Einbruch sein, für den man ja keine Schuld trägt (von offen gelassener Wohnungstüre jetzt mal abgesehen:smile:
LG
living free