Haftung für Selbstbau-Leistungselektronik bei Einsatz auf öffentlicher Veranstaltung

Im Rahmen eines E-Technik-Studiums wurde als Studienarbeit eine Steuerungseinheit entworfen, mit der ein DC-Motor betrieben werden kann. Das Projekt wurde von einer Firma in Auftrag gegeben und finanziert (inkl. Aufwandsentschädigung), die das Gerät auf einer Fachmesse verwenden will. Gesetzliche Vorschriften wurden bei der Entwicklung nicht berücksichtigt, es ist nach bestem Wissen und Gewissen zweier Studenten entwickelt und gefertigt worden.
Wer haftet, wenn durch eine Fehlfunktion des Gerätes Schaden entstehen sollte? Wie können sich Entwickler und Auftraggeber absichern?

Danke im Vorraus für die Antworten
M-Funk

Hallo,

da fragt man sich doch,an welcher Hochschule die Herren Studenten eigentlich studieren…denn eine Sicherheitsbelehrung gibt es dort vor jeder Nutzung von Laboren oder Prüfständen.

Außerdem sehen auch die Unterrichtspläne die Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen vor.

Und last but not least will auch jeder Arbeitgeber keinen Ingenieur (oder heute Säufer/Sklavenhalter…ähhh ich meine Bachelor/Master…)

der nicht sichere Produkte konstruieren kann.

da fragt man sich doch,an welcher Hochschule die Herren
Studenten eigentlich studieren…denn eine
Sicherheitsbelehrung gibt es dort vor jeder Nutzung von
Laboren oder Prüfständen.

und eine sicherheitsbelehrung ist also eine information über alle geltenden sicherheitsvorschriften betreffend durch studenten im auftrag einer firma geltende geräte?

Außerdem sehen auch die Unterrichtspläne die Kenntnis der
einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen vor.

quatsch.

Und last but not least will auch jeder Arbeitgeber keinen
Ingenieur (oder heute Säufer/Sklavenhalter…ähhh ich meine
Bachelor/Master…)

der nicht sichere Produkte konstruieren kann.

bezug zur frage?
genau: keiner.

meine güte, wenn man genau gar keine ahnung hat wie du sollte man einfach mal an dieter nuhr denken UND DANACH AUCH HANDELN!

selten einen derartigen schwachsinn gelesen.

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Wer haftet, wenn durch eine Fehlfunktion des Gerätes Schaden
entstehen sollte? Wie können sich Entwickler und Auftraggeber
absichern?

wie wäre es mit einem betreuer des projektes, der diese bezeichnung auch verdient? der für einhaltung der entsprechenden normen sorgt? der das gerät beurteilt und abnimmt? so wie alle anderen geräte auch, die in dieser firma entwickelt werden? und der selbstverständlich auch dafür verantwortlich ist?

owt

…sollte einfach mal die fresse halten. genau.

du zum beispiel.

dringend.

hörst du immer noch nicht, wie dich jeder hier auslacht?

Du Feiglink…
das haben wir schon gerne…dicke Backe und sich sofort verkrümeln…was für ein armseliger Mensch bist du nur ???

Hallo und vielen Dank für die Antworten,

es ist zu stark generalisiert, dass die Lehrpläne die Behandlung „einschlägiger“ Normen beinhalten. Im Hauptstudium wird sowas maximal nebenher behandelt (z. B. in Industrieelektronik). Ich sehe das eher als Wahlpflichtfach. Normen und gesetzliche Regelungen sind

a) viel zu umfangreich, als dass man sie im, mittlerweile stark komprimierten ,E-Technik-Studium hinreichend berücksichtigen könnte und
b) für das Verständnis der E-Technik erstmal nicht relevant (später im Beruf natürlich schon), da es sich schließlich nur um Regelkataloge hält.

Es ist m. E. nötig, dass das Gerät das CE-Zeichen trägt und das tut es nicht. Dementsprechend sollte es nicht zum Einsatz kommen.

Viele Grüße
M-Funk