Haftung für steuerschulden des ehegatten

Frau S. mit Herr A. noch verheiratet, Scheidung soll irgendwann dieses Jahr sein. Das Paar hat bis vor 6 Monaten in Gütergemeinschaft gelebt, Nun Gütertrennung. Herr A. hat nun vom Finanzamt eine Forderung für Steuerschulden aus 2004 erhalten. Haftet Frau S. nun für die Steuern auch, obwohl sie mit dem Betrieb des Mannes nichts zu tun hatte? Jedoch bei der EKST mitunterschrieben hat.

Auf jeden Fall haftet Frau S mit für die Steuerschulden, beide lebten zu diesem Zeitpunkt in einer Zugewinngemeinschaft, die betrifft auch negative Zugewinne.

selbst die Aufsplittung in eine Gütertrennung hilft dem nicht ab! Fraglich ist es nur, wenn die Steuererklärung erst nach der Umstellung auf Gütertrennung, eingreicht wurde.

Die Aussage Frau S. hätte nichts mit der firma zu tun ist falsch. Durch die Zugewinngemeinschaft ist Frau S., wenn auch nur finanziell an die Firma des gekoppelt. Zumindest für den Fall das Herr A. mit seinem Privatvermögen haftet (Personengesellschaft).

Hallo,

boah, was für ein Käse. Gütergemeinschaft ist Zugewinngemeinschaft ist Personengesellschaft??? Wow, noch nie soviel Viertelwissen auf einem Haufen gesehen.

Auf jeden Fall haftet Frau S mit für die Steuerschulden, beide
lebten zu diesem Zeitpunkt in einer Zugewinngemeinschaft, die
betrifft auch negative Zugewinne.

Der Güterstand hat erstmal nichts damit zu tun, an wen das Finanzamt herantritt. Der Güterstand ist erst interessant, wenn die Ehe endet!

selbst die Aufsplittung in eine Gütertrennung hilft dem nicht
ab!

Oh, aber doch!

Die Aussage Frau S. hätte nichts mit der firma zu tun ist
falsch. Durch die Zugewinngemeinschaft ist Frau S., wenn auch
nur finanziell an die Firma des gekoppelt. Zumindest für den
Fall das Herr A. mit seinem Privatvermögen haftet
(Personengesellschaft).

Das ist der Hammer von Falsch. Güterstand hat nichts mit „gemeinsamer Zweck“ im Sinne des § 705ff. BGB zu tun.

Puhhh…

Mfg vom

showbee

Der Güterstand hat erstmal nichts damit zu tun, an wen das
Finanzamt herantritt. Der Güterstand ist erst interessant,
wenn die Ehe endet!

Du scheinst ja ein wirklich schlaues Kerlchen zu sein! An wen wird sich wohl das Finanzamt wenden, wenn der Mann nicht zahlt. Nach Deiner Aussage nicht an die Frau, denn die Ehe besteht ja noch! Na dein Finanzamt möchte ich kennenlernen, bei uns läuft das nicht so nett! Auch die Aussage der Güterstand spielt erst bei Beendigung der Ehe eine Rolle, ist irgendwie daneben! Gläubigern gegenüber spielt der Güterstand, auch in der Ehe eine Rolle. Bei Gütertrennung können sie die Konten der Ehefrau, zum Beispiel, nicht pfänden.

selbst die Aufsplittung in eine Gütertrennung hilft dem nicht
ab!

Oh, aber doch!

Oh eben nicht, die Güterregelung zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung spielt eine Rolle. Wurde zusammenveranlagt oder nicht! Wurde dies, so trägt die Ehefrau schon die Hälfte der Schulden mit.

Die Aussage Frau S. hätte nichts mit der firma zu tun ist
falsch. Durch die Zugewinngemeinschaft ist Frau S., wenn auch
nur finanziell an die Firma des gekoppelt. Zumindest für den
Fall das Herr A. mit seinem Privatvermögen haftet
(Personengesellschaft).

Das ist der Hammer von Falsch. Güterstand hat nichts mit
„gemeinsamer Zweck“ im Sinne des § 705ff. BGB zu tun.

So so der Mann haftet also z.B. mit seinem Gesamtvermögen für sein Unternehmen und das hat nichts mit dem Gütestand zu tun? Ich frage mich weshalb, dann viele Jungunternehmer genau aus diesem Grunde eine Gütertrennung vornehmen. Na die sind wohl nicht so „gebildet“ wie Du?
Kläre mich doch einmal auf: Der Mann haftet mit seinem Gesamtvermögen, ist verheiratet und lebt in einer Zugewinngemeinschaft! Die Firma bringt jetzt einen ganzen Schwung Steuerschulden, die der Mann aus seinem Privatvermögen begleichen muß. Meines Verständnisses nach ist in diesem Fall sein Privatvermögen, auch das Privatvermögen der Ehefrau. Und die Ehefrau hat mit alldem also nichts zu tun? Ich bin zutiefst beeindruckt! Hast Du die Gerichte schon einmal darüber informiert?

Übrigends BGB §705ff bezieht sich auf Gesellschafter, die Ehefrau ist jedoch kein Gesellschafter. Haftet jedoch Privatrechtlich aus obengenannten Gründen.

Man sollte sich mit beleidigenden oder abwertenden Komentaren zurückhalten, wenn man gefährliches Halbwissen an den man bringt!

Hallo!

Du scheinst ja ein wirklich schlaues Kerlchen zu sein!

Danke :wink:

An wen
wird sich wohl das Finanzamt wenden, wenn der Mann nicht
zahlt. Nach Deiner Aussage nicht an die Frau, denn die Ehe
besteht ja noch!

Das Finanzamt kann sich nur an den Schuldner halten! Das ist Fakt und wird nicht anders, wenn man es behauptet. In Deutschland haben wir ein Rechtsstaatssystem. Insoweit gibt es bei uns keine Sippenhaft, wonach Schulden vom Mann auch wahlweise bei der Frau eingetrieben werden können.

Na dein Finanzamt möchte ich kennenlernen,
bei uns läuft das nicht so nett! Auch die Aussage der
Güterstand spielt erst bei Beendigung der Ehe eine Rolle, ist
irgendwie daneben! Gläubigern gegenüber spielt der Güterstand,
auch in der Ehe eine Rolle. Bei Gütertrennung können sie die
Konten der Ehefrau, zum Beispiel, nicht pfänden.

Das können sie nicht wegen des Güterstandes nicht, sondern weil die Frau in dem Fall bestimmt nicht Schuldnerin ist. Auf Vermögen der Ehefrau kann ein Gläubiger des Ehemannes nur zugreifen, wenn die Frau selbst Schuldnerin ist oder mithaftet. Hierzu muss die Frau bspw. Vertragspartnerin sein (bspw. bei Mietwohnung), einen Schuldbeitritt erklären oder eine Bürgschaftserklärung abgeben. Im übrigen kann natürlich ein Gläubiger gerne jeden Mist fordern, von mir aus, kann er sich auch an die Uroma halten. Wenn der „angeforderte“ zahlt, ist es sein Pech.

Oh eben nicht, die Güterregelung zum Zeitpunkt der Einreichung
der Steuererklärung spielt eine Rolle. Wurde zusammenveranlagt
oder nicht! Wurde dies, so trägt die Ehefrau schon die Hälfte
der Schulden mit.

Bzgl. gesamtschuldnerischer Steuern (bspw. zusammenveranlagte ESt) besteht sogar die Möglichkeit die Steuerschuld aufteilen zu lassen (ich empfehle die §§ 268 ff. Abgabenordnung zur Lektüre). Insoweit ist sogar bei diesen Steuern die Vollstreckung der Steuerschulden des Mannes nicht bei der Frau möglich. Allerdings muss man einen Antrag stellen… dumm nur, wer sich nicht auskennt und auch keine professionelle Hilfe in Anspruch nimmt.

Ich frage mich weshalb, dann viele Jungunternehmer genau aus
diesem Grunde eine Gütertrennung vornehmen. Na die sind wohl
nicht so „gebildet“ wie Du?
Kläre mich doch einmal auf: Der Mann haftet mit seinem
Gesamtvermögen, ist verheiratet und lebt in einer
Zugewinngemeinschaft! Die Firma bringt jetzt einen ganzen
Schwung Steuerschulden, die der Mann aus seinem Privatvermögen
begleichen muß.

Jo, so ist das! Korrekt!

Meines Verständnisses nach ist in diesem Fall
sein Privatvermögen, auch das Privatvermögen der Ehefrau.

Nein, warum denn das auf einmal. Meins ist meins und bleibt meins, solange ich es nicht der Frau übereigne (bspw. Schenkung oder Kauf).

Und
die Ehefrau hat mit alldem also nichts zu tun? Ich bin
zutiefst beeindruckt! Hast Du die Gerichte schon einmal
darüber informiert?

Nein, warum auch, dass wissen die von selbst.

Übrigens gehen die meisten Unternehmensgründer die eine Ehe eingehen deswegen zum Notar um am Güterstand was zu ändern, weil sie die Zugewinngemeinschaft modifizieren. Zugewinngemeinschaft bedeutet Zugewinnausgleich nach Scheidung bzw. Tod. Wenn nun das Unternehmen des einen Ehegatten während der Ehe gut läuft und substantiell wertvoller wird, dann wäre es bei Scheidung gefährlich im normalen gesetzlichen Güterstand zu leben. Insoweit wird meist modifiziert im Ehevertrag vereinbart, dass ein Zugewinnausgleich NICHT bei Scheidung vorgenommen wird. Das ist allerdings zum Schutz des Unternehmens, weil der Wert des Unternehmens i.d.R. nicht 100% Cash ist, sondern eben auch unverwertbare materielle Werte. Eine Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten würde oft die Zerschlagung des Unternehmens bedeuten. Diese Vereinbarung hat allerdings NICHT den Schutz des Nicht-Unternehmer-Ehegatten im Auge.

Und noch etwas, seine Eigentumslage sollte man vorrangig deswegen trennen (nicht notwendig Gütertrennung), sondern bspw. Belege darüber aufheben, wer die Couch bezahlt, wer das Auto und wer das Haus bezahlt hat, weil es gewisse Vollstreckungserleichterungen im Zivilprozeß gibt. Gem. § 1362 BGB wird vermutet, „dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören“ und daran knüpft die ZPO in § 739 an indem „Zugunsten der Gläubiger des Mannes und der Gläubiger der Frau wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören.“ Hier hilft allerdings KEINE Gütertrennung, hier hilft nur Rechnungen aufzuheben.

Und last but not least, die Gütergemeinschaft ist deshalb gefährlich, weil bei jungen Ehen fast alles zum Gesamtgut wird und bspw. auch in der Vollstreckung in das Gesamtgut nur ein Titel gegen einen Ehegatten nötig ist. Da die Gütergemeinschaft allerdings so gefährlich ist, gibt es ja die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Grundtyp. Gütertrennung muss man nicht wählen, man braucht bloß die Gütergemeinschaft eben nicht wählen.

Übrigends BGB §705ff bezieht sich auf Gesellschafter, die
Ehefrau ist jedoch kein Gesellschafter. Haftet jedoch
Privatrechtlich aus obengenannten Gründen.

Nein, macht sie eben nicht, aber …

Man sollte sich mit beleidigenden oder abwertenden Komentaren
zurückhalten, wenn man gefährliches Halbwissen an den man
bringt!

… genau aus dem Grund oblasse ich es „watson“ nunmehr selber seinen Standpunkt ggf. zu überdenken, ggf. selber mal zu recherchieren. Ich empfehle ein Buch zum Eherecht, ggf. noch Grundzüge zum Schuldrecht. Das hat nichts mit „abwertenden Kommentaren“ zu tun, es ist einfach Falsch was sie schreiben. Nur weil man denkt etwas aus der Praxis zu kennen, muss es nicht so sein. Vieles läuft falsch und deswegen gibt es ja soviele Anwälte und Prozesse. Die gibt es doch nur, weil sich eben nicht alle an die §§ der geltenden Gesetze halten. Und wenn man nun aber das „landläufige“ Tun von Gläubigern und Schuldnern als gesetzlich Korrekt darstellt, führt das eben zu falschen Aussagen.

Deswegen nochmals in Zusammenfassung: Für Schulden des Mannes haftet die Frau nicht! Die Frau muss schon selber sich verbürgen oder für eine Schuld einstehen, damit sich ein Gläubiger des Mannes an sie wenden kann. Bei Vollstreckungen in „Hausrat“ ist der Gläubiger nur dann im Vorteil, wenn die Ehegatten eben nicht das Eigentum des Nicht-Schuldners nachweisen können. Eine Güterstandänderung in Richtung Trennung ist aus dem Grund nicht nötig, lediglich die Gütergemeinschaft sollte man nicht freiwillig wählen. Auch das Finanzamt kann nur gegen den Schuldner vollstrecken, allerdings ist hier ein Antrag beim Vollstrecker nötig.

Schönes Wochenende,

der showbee

… genau aus dem Grund oblasse ich es „watson“ nunmehr selber
seinen Standpunkt ggf. zu überdenken, ggf. selber mal zu
recherchieren. Ich empfehle ein Buch zum Eherecht, ggf. noch
Grundzüge zum Schuldrecht. Das hat nichts mit „abwertenden
Kommentaren“ zu tun, es ist einfach Falsch was sie schreiben.
Nur weil man denkt etwas aus der Praxis zu kennen, muss es
nicht so sein. Vieles läuft falsch und deswegen gibt es ja
soviele Anwälte und Prozesse. Die gibt es doch nur, weil sich
eben nicht alle an die §§ der geltenden Gesetze halten.

Nun vielen Dank, ich bin in beiden Themengebieten schon bewandert. Du selbst bemerkst an, dass die gängige Praxis der Rechstsprechung von dem vorgegebenen Gesetzesrahmen abweicht und zwar gravierend. Schaut man sich entsprechende Grundsatzurteile an, wird recht schnell klar was unsere Gesetze wert sind.

Nun stellt sich lediglich die Frage ob man die Frage unter theoretischem oder praktischem Standpunkt aus beantwortet!

Es ist ja gut zu wissen das es wenigstens noch einige, wenige Gläubige gibt, welche die Meinung vertreten, dass dies was in unserem Gesetzestexten steht auch gesprochen wird. Dieser traum ist mir vor langer Zeit verloren gegangen. nicht umsonst haben Grundsatzurteile heute eine größere Bedeutung, als die zugehörigen Paragraphen!

Schönes Wochenende

Hallo,

Nun vielen Dank, ich bin in beiden Themengebieten schon
bewandert.

Mit verlaub… ich befürworte Nachhilfe!

Du selbst bemerkst an, dass die gängige Praxis der
Rechstsprechung von dem vorgegebenen Gesetzesrahmen abweicht
und zwar gravierend.

Nein, nicht die Rechtssprechung weicht vom Gesetz ab, vielmehr weicht die Praxis der Unberatenen Schuldner davon ab. Die meisten Schuldner wissen leider nichts von Rechtsbehelfen gegen den Gerichtsvollzieher bzw. gegen den Vollstreckungsbeamten des Finanz- oder Hauptzollamtes. Und da auch ein rechtswidriger Bescheid (vom Finanzamt bspw.) vollstreckt werden kann, wenn er nicht angefochten wird, sitzt der „dumme“ Schuldner schnell auf dem trockenen.

Schaut man sich entsprechende
Grundsatzurteile an, wird recht schnell klar was unsere
Gesetze wert sind.

Pfff… nenn mir bitte doch 2-3 deiner „Grundsatzurteile“. Ich bin sehr gespannt. Meinst du etwa die Urteile des BGH, nachdem Bürgschaften nichtig, weil sittenwidrig sein können, wenn eine völlig finanziell überforderte Ehefrau von der Bank des Mannes „überredet“ wurde? Wohl eher ein Zeichen, dass die Frau nicht per se für Schulden des Mannes schuldet, gel? Oder warum sonst würden Ehefrauen Bürgschaftsformulare untergejubelt?

Nun stellt sich lediglich die Frage ob man die Frage unter
theoretischem oder praktischem Standpunkt aus beantwortet!

Die Praxis ist leider immer nur so gut, wie die Theorie umgesetzt wird. Leider hapert es in der Praxis der Schuldner zu oft an Wissen (das sieht man ja auch im Forum immer wieder) und wenn es am Wissen mangelt, dann zusätzlich noch am geringen Willen sich beraten zu lassen.

Es ist ja gut zu wissen das es wenigstens noch einige, wenige
Gläubige gibt, welche die Meinung vertreten, dass dies was in
unserem Gesetzestexten steht auch gesprochen wird. Dieser
traum ist mir vor langer Zeit verloren gegangen.

Das nennt sich dann „Dispositionsmaxime“ im Zililprozess. Der Zivilrichter kann nur das entscheiden, was ihm vorgelegt wird. Der Zivilrichter wird nicht von Amts wegen tätig wie ein Staatsanwalt. Insoweit mangelt es oft an den Anträgen „Drittwiderspruchsklage“ (wenn bspw. der Gerichtsvollzieher die Couch der Ehefrau mitgenommen hat, obwohl der Mann der Schuldner ist) oder „Erinnerung“ (wenn bspw. der Gerichtsvollzieher vollstreckt, obwohl Existenzbedarf wie ein Kühlschrank oder Fernseher).

Tja… dumm, wenn man nichts weiss. Dümmer wenn man sich nicht beraten lässt. Am dümmsten, wenn man landläufige Dummheiten für „Recht“ erklärt!

nicht umsonst
haben Grundsatzurteile heute eine größere Bedeutung, als die
zugehörigen Paragraphen!

Ähem… Bitte übermittle mir 2-3 Aktenzeichen der betreffenden Gerichte bzw. Fundstellen. Ich wills wissen!

Schönes Wochenende

Dir auch noch - für den Rest! Ich finde: „Schuster bleib bei deinen Leisten“, deswegen lass ich auch die Finger von Luftfahrttechnik, gel?

Gruß

der showbee