Haftung für Stiefmutter nach Tod des Vaters?

Hallo,
mein Vater ist letzte Woche verstorben. Jetzt muss meine Stiefmutter aus der Wohnung, die seit heute auf Ihrem Namen läuft, ausziehen. Die Wohnung muss renoviert werden, doch Sie ist dazu nicht in der Lage und spielt mit dem Gedanken einfach auszuziehen. Sie geht davon aus, dass dann die Renovierungskosten an mich geschickt werden und sie dann damit aus dem Schneider wäre. Da ich ja nicht mit ihr verwandt bin und die Wohnung ja jetzt nicht mehr auf dem Namen meines Vaters läuft, sondern sie allein den Mietvertrag unterschrieben hat, kann ich dann trotzdem haftbar gemacht werden? Ich würde es extrem unfair finden, vorallem, weil ich selbst zur Zeit nur einen Teilzeitjob habe und 800 Euro brutto verdiene. Sie ist doch wirklich so dreist und will mich dafür aufkommen lassen. Kann der Vermieter auf mich zurückgreifen, da die Wohnung ja mal von meinem Vater gemietet worden ist oder bin ich raus, seit der Mietvertrag auf ihren Namen läuft. Achso, sie bekommt ALG II und mein Vater hat Grundsicherung bekommen.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, ich bin echt verzweifelt. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hallo, zur Verzwiflung ist erst einmal kein Grund. Der einzige Grund, aus dem Du ev. für die Renovierungskosten haften müsstest, ist, wenn Du Erbe nach DeinemVater bist. Wenn das nichts zu holen ist (so klingt Deine Beschreibung) gehe zum Notar und schlage die Erbschaft aus. Auch wenn die Stiefmutter jetzt den Vertrag unterschrieben hat, dürfte der Vater als ehemaliger Mieter immer noch haften und damit Du als Erbe. Gibt es denn keine Kaution? Deine Stiefmutte soll sich an das Jobcenter wenden, die sind im Zweifel zuständig.

Ingeborg

Also ich bin der Meinung, dass du damit überhaupt nichts zu tun hast. Sie hat Vertrag und du bist nicht verwand mit ihr.

In Mietrechtsfragen bin ich nicht kompetent. Allerdings scheint ein rechtliches Grenzproblem zum Erbrecht zu bestehen. Es ist aber abhängig von den Vertragstexten. Ich würde mich zunächst und schnell mit dem Vermieter in Verbindung setzen und versuchen zu klären. Wegen der neuen Fakten können Sie danach gern erneut schreiben.

Der oder die Erben des Verstorbenen, wenn sie das Erbe angetreten haben, müssen ordnungsgemäß (was steht im Mietvertrag?) abwickeln. Falls die Stiefmutter auch erbt, also mindestens Halbe/Halbe. Vereinbarungen des Vermieters?

Hallo.

Erst einmal herzliches Beileid.

Ich kann Sie beruhigen. Das was Ihre Stiefmutter da vor hat, funktioniert nicht. Der Vermieter hat überhaupt keine rechtliche Handhabe gegen Sie, da Sie ja nicht einmal Mieter dieser Wohnung waren. Da ja Ihre Stiefmutter nun allein den Mietvertrag unterschrieben hat, muss sie auch allein dafür haften. Und falls Sie Ihre Stiefmutter nicht in früheren Zeiten an Kindes statt angenommen hat, so sind auch etwaige Schulden nicht vererbbar. Ausserdem können Sie vom Amt nicht belangt (Unterhaltspflichtig gemacht) werden da Sie nicht Blutsverwand mit Ihrer Stiefmutter sind (vorausgesetzt Sie wurden nicht angenommen). Hinzu kommt, dass Sie mit Ihrem Gehalt auch unterhalb des Existenzminimums sind (dieses liegt momentan bei ca. 975 Euro) und man Ihnen somit sowieso nichts holen kann. Die Einkommenssituation Ihrer Stiefmutter tut in dem Fall nichts zur Sache.

Wie Sie sehen, können Sie sich beruhigen. Es kann Ihnen eigentlich nichts passieren. Es bleibt Ihnen nur sich eins zu grinsen über die Naivität mancher Leute.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

damit kenne ich mich zwar nicht so gut aus, aber da glaube ich irrt sich die gute… sie hat in der wohnung gemeinsam mit deinem vater gewohnt…nach dem tod geht die wohnung immer mit zustimmung des vermieters an den nächsten der in der wohnung gewohnt hat. da von einem eheähnlichem verhältnis zwischen deinem vater und dieser frau auszugehen ist…wird sie wohl für die renovierung auf kommen… aber wenn bei ihr nichts zuholen ist… bist du die nächste die angeschrieben wird von der genossenschaft… somit kann ich dir nur raten… beim nachlassgericht… das erbe deines vaters auszuschlagen… man erbt nicht nur schulden, sondern alles was sich bis zum toder und darüber hinaus angesammelt hat … so auch die kosten für die renovierung. soweit ich weiss…

alles gute… und mein aufrichtiges beileid zum verlust deines vater…

Hallo ana2601,
als Diplom-Psychologin kann ich Dir hierauf leider keine rechtsgültige Antwort geben, hier benötigst Du einen Rechtsanwalt.
Gruß Petra

Zunächst , mein Beleid. Mein Vater verstarb auch letzes Jahr, und wir hatten eine Menge Ärger mit der Lebensgefährtin, die aber zumindest mal nicht Mitmieterin war,glücklicherweise.

Der neue Mietvertrag , hat den alten Ihres vaters abgelöst.
es gilt der neue vertrag , und somit ist die neue Mieterin bei Vertragsende alleine verantwortlich.

es sei denn, der neue Mietvertrag hätte irgendwelche Klauseln enthalten, die das anders belegen, was ich nicht glaube.
Lassen sie sich nicht ausnutzen, und passen Sie auf, welche Rechnungen von der Lebensgefährtin eintrudeln.

Bei uns kamen plötzlich Forderungen die wir strikt zurück weisen mussten. Sie bestellte Dinge für die Beerdigung , ohne unser Einverständnis und wollte das wir die Rechnungen begleichen. Antwort von uns: wer die Musik bestellt, der zahlt.

nein,…wenn sie allein unterschrieben hat, haftet nur noch sie;…es wundert mich allerdings, dass alles so schnell mit dem vertrag ging;…wäre dein vater im mietvertrag könntest du in anspruch genommen werden in dem augenblick, wo es etwas zu erben gibt und die erbschaft von dir angenommen wurde;…im falle einer erbschaftsausschlagung, was sinnvoll ist bei schulden des verstorbenen, haftest du für garnix mehr und kannst auch nicht in anspruch genommen werden;

so wie du die situation hier schilderst hat die stiefmutter pech und zahlt bzw. haftet für alles selbst;

lg aus le

Hallo,aus meiner Sicht kann sie das nicht.Wenn der Mietvertrag nur noch auf ihren Namen lãuft, ist sie allein haftend. Wenn es nicht andere Vereinbahrungen gibt, war es das.

Gruß

Hallo,

wenn der Vertrag auf Ihre Stiefmutter ausgestellt ist und sie den allein unterschrieben hat, dann haben Sie gar nichts zu befürchten. Das ist ausschließlich das Problem Ihrer Stiefmutter.

Gruß,

twilight666

Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Reaktion. War leider einige Zeit nicht in der Lage zu antworten. Sollte die Frage für Sie noch akut sein, bitte nochmals kontaktieren.