Hallo,
wenn eine Person vor mehr als einem Jahr verstorben ist und für die gesetzlichen Erben (4 Kinder) kein Nachlaß vorhanden war, kann dann ein Inkassounternehmen eine Forderung gegenüber der verstorbenen Person von 3000 € nun von den Erben (4 Kinder) , nach mehr als einem Jahr, jetzt noch einfordern?
Falls ja, kann das Inkassounternehmen die Forderung über den gesamten Betrag (3000 €) auch nur von einem Kind einfordern?
Was können die Kinder gegen die Forderung des Inkassounternehmen tun?
Danke für eine Antwort
Liebe Grüße
Franzilein
Hallo!
Ja, die Kinder haben auch alte Schulden ( auch unbekannte) übernommen.
Es kann da aber die Verjährung ins Spiel kommen. Aber dazu müsste man mehr wissen.
Und ja, man kann auch die ganze Summe nur von 1 Kind fordern. Das heißt „gesamtschuldnerische Haftung“. Das Kind kann sich aber intern an seine Geschwister halten, die dann mitbezahlen müssen.
Lasst Euch anwaltlich beraten, ob die Forderung rechtmäßig ist.
Wenn kein Vermögen vorhanden war, dann gäbe es die Möglichkeit „Nachlassinsolvenz“ zu beantragen. Man haftet dann für alte Schulden nur bis zur Höhe der Erbschaft.
MfG
duck313
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Franzilein