hallo,
ich teile sorgerecht über 9-jährigen sohn mit dem ex-ehemann.
letztes wochenende hat mein sohn bei seinem vater verbracht.
er war allein(ohne papa) mit freunden zusammen unterwegs und hat dabei ein auto mit dem fahrrad beschädigt.
jetzt will mein ex (habe einstweillige verfügung wg.bedrohung schon länger her erwirken lassen) das MEINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG den schaden übernimmt,er hat ja keine.
was mache ich?
ist das rechtens?
er beruft sich auf GEMEINSAME SORGERECHT.
Hallo,
mal das Sorgerecht außer Acht gelassen. Bin der Meinung, daß der/diejenige für den Sohn eine Haftpflichtversicherung hat, den Schaden auch melden sollte. Alles Weitere regelt dann die Versicherung. Bitte verstehe meinen Rat nur als Rat, was Du dann machst-bleibt bei Dir. Denn irgenwer muß für den Schaden aufkommen. Und noch ein Tipp - mal bei der Versicherung anrufen, die wissen auf jeden Fall, wie weiter verfahren werden muß
Gruß
Vielen dank
habe meinen versicherungsmakler angerufen, er prüft de vorfall
Auch hallo,
diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und ist absolut unverbindlich, da mir das nicht erlaubt ist.
Ehrlich gesagt verstehe ich deinen hausgebackenen Stress nicht. Ob Du eine einstweilige Verfügung oder Ähnliches gegen den Vater EUERES Kindes erwirkt hast, oder nicht, hat hier keinerlei Bedeutung. ausserdem wird ein Sorgerecht nicht geteilt, sondern GEMEINSAM ausgeübt.
Bitte melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung die wird ggf. den Schaden regulieren, oder auch ablehnen. Ablehnen heißt, es greift der sog. Rechtsschutzeffekt der Privat-HV, und diese begleicht einen Schaden in der Regel nur, wenn das Gesetz das vorsieht.
Dass der Vater des Kindes keine Haftpflichtversicherung hat, ist meiner Ansicht nach sträflich. Oder hat er nicht die Mittel um den Beitrag zu bezahlen? Er sollte doch einmal das BGB zur Hand nehmen und den §823 nachlesen und schon hat er diese wichtige Versicherung. Glaub mir.
Schönen Tag.
MfG S