Haftung Gesellschafter

Hallo,

mal angenommen Person x hat durch einen glücklichen Zufall einen kleinen Anteil einer GmbH für einen geringen Betrag kaufen können.

Durch weniger glückliche Umstände ist Person x plötzlich alleiniger Gesellschafter. Ohne, das weitere Zahlungen geflossen wären.

Nehmen wir mal an Person x hätte einen Anteil für 500 Euro gekauft.

Muss Person x jetzt nur mit dem Teil haften, den sie auch eingezahlt hat (also 500 Euro) oder als alleinige Gesellschafterin mit den kompletten 25.000 Euro?

Danke.

Gruss

Hallo,
da es um eine GmbH geht, gilt nach §13 Abs. 2 GmbHGesetz
„Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.“

Muss Person x jetzt nur mit dem Teil haften, den sie auch
eingezahlt hat (also 500 Euro) oder als alleinige
Gesellschafterin mit den kompletten 25.000 Euro?

Also falls die Gesellschaft den Gläubigern 25.000 Euro schuldet, dann stehenden diesen Gläubigern auch 25.000 Euro vom GmbH-Vermögen zu.
Die GmbH-Schulden werden vom GmbH-Vermögen beglichen.

In Ausnahmefällen, dürfen die Gläubiger sogar auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Wie bei einer Vereinbarten Gesellschafter-Bürgschaft für einen Geschäftskredit; bei Vermischung von Privat und Gesellschaftervermögen oder bei existenzvernichtendem Eingriff mit dem Zweck Vermögen der Gesellschaft zu entziehen um die Verbindlichkeiten nicht bedienen zu können.

Schöne Grüße