Haftung getrennt lebender Ehegatten

Hat die getrennt lebende Ehefrau Ansprüche aus nicht gezahltem Unterhalt von den Kindern Ihres Mannes aus einer anderen Verbindung oder Rückzahlungsfoderungen wegen an ihren Mann nach der Trennung gezahlte Hartz IV Leistungen zu fürchten?

Hallo,

eine getrennt lebende Ehefrau haftet genauso wie eine noch mit ihrem Mann zusammen lebende.

Grüße
Carsten

Hallo Carsten, vielen Dank für Deine Antwort, ist ja ganz logisch so.Bleibt also nur die Frage, ob solche Ansprüche gestellt werden können.Grüsse.buscador