Liebe/-r Experte/-in,
ich rätsele über eine längliche Klausel (aus dem Niederländischen übersetzt). Hat vielleicht mehr mit Logik als mit Juristerei zu tun, aber letztere funktioniert ja ohne erstere nicht. Es geht um den letzten Teil der folgenden Klausel:
„Wenn durch einen Mangel und/oder eine Unzulänglichkeit einer erbrachten Leistung Personen zu Schaden kommen oder Sachen beschädigt werden und [Partei A] […] für einen solchen Schaden haftbar ist, ist diese Haftung auf höchstens den Betrag beschränkt, den [Partei A] gemäß dem betreffenden Vertrag bezüglich der vorgenannten erbrachten Leistung bereits von der anderen Partei erhalten hat, ##erhöht um dasjenige, was die andere Partei [der Partei A] diesbezüglich ggf. noch schuldet.“
Meine Frage ist: Warum soll A über dasjenige hinaus, was die andere Partei an A schon bezahlt hat, haften? Insofern kann doch der anderen Partei gar kein Schaden entstanden sein?
Vielen Dank für Aufklärung,
Clemens