Hallo,
über Haftung eines Geschäftsführers und Haftung eines Vorstands in einem (gemeinnützigen) Verein habe ich schon einiges gelesen. Etwas unklar ist mir die Haftungsabgrenzung (zivil- und strafrechtlich) wenn der Vorstand einen Geschäftsführer gebunden hat.
Habt Ihr dazu weiterführende Links oder Hinweise?