Haftung Hausverwaltung bei wiederholtem Einbruch

Hallo,

in unserm Mietshaus ist innerhalb von wenigen Tagen zweimal über eine aufgehebelte Haustüre eingebrochen worden.
Es wurden dabei jeweils hochwertige Räder entwendet.
Der Diebstahl wurde der Hausverwaltung (und Polizei) zeitnah gemeldet.
Es wurden nach dem ersten Einbruch von der HV keine Aktivitäten zur Beseitigung der Folgen des Einbruchs unternommen.
Nach dem zweiten Einbruch wurde das Schloss repariert und ein Schalter entfernt, der das Schließen der Türe verhindert (Schnapper).

Frage:

Haftet die Hausverwaltung, weil aus dem ersten Einbruch den Dieben die Wiederholung erleichtert wurde?

Danke für die Antwort und allen eine diebstahlsfreie Woche!

Thomas

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen

Hallo,

in unserm Mietshaus ist innerhalb von wenigen Tagen zweimal
über eine aufgehebelte Haustüre eingebrochen worden.
Es wurden dabei jeweils hochwertige Räder entwendet.
Der Diebstahl wurde der Hausverwaltung (und Polizei) zeitnah
gemeldet.
Es wurden nach dem ersten Einbruch von der HV keine

:Aktivitäten zur Beseitigung der Folgen des Einbruchs

unternommen.
Nach dem zweiten Einbruch wurde das Schloss repariert und ein
Schalter entfernt, der das Schließen der Türe verhindert
(Schnapper).

Frage:

Haftet die Hausverwaltung, weil aus dem ersten Einbruch den
Dieben die Wiederholung erleichtert wurde?

Danke für die Antwort und allen eine diebstahlsfreie Woche!

Thomas

Hallo Thomas,

ich würde meinen, dass die Hausverwaltung nicht haftbar zu machen ist.
Denn 1. ist die HV ja hoffentlich nicht Schuld an den Einbrücken und
2. Muss man der HV ja auch eine gewissen Reaktionszeit zugestehen. Hinzu kommt, dass seltenst die Handwerker auf Abruf bereitstehen.

Dass die zwei Einbrüche jetzt innerhalb weniger Tage erfolgten, ist natürlich besonders dreist.

Die gestohlenen Fahrräder kann man aber u.U. bei der Hausratversicherung geltend machen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,
dafür sehe ich keine Grundlage, da z.B. versicherungstechnisch nicht die Haustüre, sondern die Wohnungstüre entscheidend ist bzw. in diesem Fall die Kellertüre.

Soweit ich das richtig verstanden habe, ist auch im zweiten Fall die Türe aufgehebelt worden. Damit hatte die Haustüre trotz erstem Einbruch weiterhin die gewünschte Schutzwirkung.

Gruß
Andreas

Hallo Thomas,
was kann der arme Hausverwalter dafür das Ganoven rumlaufen. Egal wie man die Tür sichert, aufmachen kann man Sie immer. Die Betroffenen werden doch sicherlich eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel oder eine separate Fahrradversicherung haben so dass Ihnen auch kein finanzieller Schaden entsteht. Wenn Sie das nicht haben, sind Sie nach meiner Meinung selbst Schuld.
Gruss Blauonor

Hallo Thomas,
leider kann ich Dir keine Antwort auf deine Frage geben.
Lg

Hallo Thomas,

Haftungsfragen sind rechtliche Fragem, die man besser einem Juristen stellen sollte.

Zu der ordnungsmäßigen Verwaltung gehört gemäß Wohnungseigentümergesetz in dringenden Fällen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn die Hausverwaltung ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder fahrlässig gehandelt hat, kann sie in die Haftung genommen werden. Inwieweit dies hier zutrifft, kann mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden. Natürlich muss die Hausverwaltung, sobald sie von dem Einbruch und der beschädigten Haustüre erfährt, Maßnahmen ergreifen. Wenn sie gar nichts unternimmt, ist dies sicherlich fahrlässig. Hat sie aber einen Handwerker mit der Reparatur der Tür beauftragt und der Reparaturdienst hatte so schnell keinen Termin frei, sieht die Sache schon wieder anders aus. Auf jeden Fall muss der Geschädigte beweisen können, dass die Hausverwaltung ihre Pflicht nicht erfüllt hat oder fahrlässig gehandelt hat. Dann wäre meiner Meinung nach eine Schadenersatzforderung gegenüber der Hausverwaltung möglich. Jedoch müsste man das sicherlich auf dem Klageweg versuchen. Aber besser vorher einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Beste Grüße
Patrick65

Hallo Thomas,

hier kann ich leider keine Angaben machen, da es an Details mangelt.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung

Hallo Thomas,

bin kein Anwalt!

Mein Rechtsemfinden würde sagen, dass die Hausverwaltung nicht haftet.

Bis später, Ecky1

Hallo Thomas,
es ist alles relativ.
„innerhalb von wenigen Tagen“ was bitte ist wenig.
War ein Wochenende dabei?
Was ist eine zeitnahe Anzeige?
Keine Aktivitäten der Hausverwaltung, woher stammt das Wissen, hat der ggf. beauftragte Handwerker zu lange gewartet.
Wurde erst Angebote eingeholt?

Ich würde mal sagen, wer sein Fahrrad da abstellt wo vor kurzem eingebrochen wurde und nun ein Diebstahl leichter fällt, da kein Schloss vorhanden, ist selber schuld.

Hätte ein neues Schoss den zweiten Diebstahl verhindert?

Was wäre wenn der Verwalter ein Schild angebracht hätte: „Schloss kaputt“.

Würdest du ihn dann freisprechen.

Reichte ein kaputtes Schloss nicht als Info „Schloss kaputt“.

Ich würde da sagen: „dumm gelaufen“

MfG
uwe

Hallo Thomas,

aus meiner Sicht ist die Antwort von Patrick auf Deine Anfrage zutreffend.

Herzliche Grüße
Claudia

Hallo Panthertom,

leider kann ich dir hierzu keine Antwort geben.
Wende dich doch bitte an Versicherungsfachwirte oder Rechtsanwälte, die müßten das wissen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,
da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen. Denke es wird schwehr sein, da der Hausverwaltung eine Mitschuld an den Diebstählen nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kubig

Hallo Panthertom
Ich kann Dir keine Antwort dazu geben.
Süden 78