Hallo,
in unserm Mietshaus ist innerhalb von wenigen Tagen zweimal über eine aufgehebelte Haustüre eingebrochen worden.
Es wurden dabei jeweils hochwertige Räder entwendet.
Der Diebstahl wurde der Hausverwaltung (und Polizei) zeitnah gemeldet.
Es wurden nach dem ersten Einbruch von der HV keine Aktivitäten zur Beseitigung der Folgen des Einbruchs unternommen.
Nach dem zweiten Einbruch wurde das Schloss repariert und ein Schalter entfernt, der das Schließen der Türe verhindert (Schnapper).
Frage:
Haftet die Hausverwaltung, weil aus dem ersten Einbruch den Dieben die Wiederholung erleichtert wurde?
Danke für die Antwort und allen eine diebstahlsfreie Woche!
Thomas