Haftung Hundebiss

Hallo ihr lieben, brauche eure Hilfe. Mein Nachbar hatte die Aufsicht für ein 4jähriges Mädchen. Er hat es zugelassen das sie mit unseren sehr friedlichen Hund rumeiert ( seine Aussage). Er ging einfach rein in seine Wohnung und dann hörte ich nur einen Schrei. Im Nachhinein kam heraus die kleine nahm den spielring vom Hund. Er schnappt nach den Ring und verletzt die kleine. Nun bekam ich die Rechnung :disappointed_relieved: sehe ich das richtig das der Nachbar seine Aufsichtspflicht verletzt hat und eigentlich er alles zahlen muss?? Polizei und Ornungsamt haben das Verfahren eingestellt, nachdem sie gesehen haben wie friedlich der Hund ist. Lg

Hinweis vom Moderator X_Strom:
Beitrag war als Antwort auf eine Frage von 2002 geschrieben.
Aus dem Thread entfernt und in dieses neue Thema verschoben.

An @Stanleyvonbernstorf: Willkommen bei wer-weiss-was! Erstelle für eine neue Frage bitte immer ein eigenes, neues Thema.

Kenne mich mit der Rechtslage nicht aus, aber wenn es um die Aufsichtspflicht geht, habt ihr doch auch die gegenüber eurem Hund verletzt oder?
Bin selbst gespannt auf Antworten von Leuten, die Ahnung davon haben :face_with_hand_over_mouth:

Du weißt aber schon, Du als Hundehalter haftest verschuldensunabhängig für alles was der Hund anstellt. Dazu hat man seine Tierhalter-Haftpflicht-VS. Also melde den Schaden und die werden sich kümmern.
Leider wird aus der Schilderung nicht ganz klar, ob Nachbar Kind und euren Hund beaufsichtigte. Oder wie Hund und Kind überhaupt zusammen kommen konnten.

MfG
duck313

2 Like

Wo sind Hund und Kind denn zusammen gekommen?
Läuft der Hund frei auf der Straße rum?
Ist der Nachbar mit dem Kind eigenmächtig in euren Garten gekommen?
Oder war der Hund beim Nachbarn zu Besuch?
Du hast ja auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass dein Hund nicht unbeaufsichtigt mit einem Kind spielt. Da kommst du meines Wissens nur raus, wenn der Nachbar den Hund ohne dein Wissen „geklaut“ hätte.

1 Like

Hallo,

dein Hund ist kein Nutztier. Nach § 833 S. 1 BGB besteht in diesem Fall eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Du bist deiner Aufsichtspflicht über den Hund wohl auch nicht nachgekommen oder wie kam der Hund zu den Kindern?

Soweit das Kind noch nicht deliktsfähig ist, ist ihm ein eventuelles Mitverschulden selbst auch nicht zuzurechnen - so müsstest du vermutlich wohl erstmal voll zahlen. Für den Schaden haftest du vermutlich gesamtschuldnerisch mit dem Nachbarn, soweit diesem nach Lage der Dinge eine Aufsichtspflichtverletzung zu Last gelegt werden kann, § 426 BGB.

In diesem Fall könntest du im Innenverhältnis zu diesem wohl Regress nehmen in den Höhe seines Mitverschuldensanteils.
Das gilt eventuell nicht, wenn der Nachbar bspw. auch Vater des Kindes ist, da Eltern gegenüber ihren Kindern haftungsprivilegiert sind.

Ggf. erstmal mit allen Beteiligten in Ruhe sprechen.

LG