Hallo liebe Experten,
angenommen eine Internetverbindung wird von mehreren Mitgliedern einer Zweckgemeinschaft genutzt und die Kosten dafür werden geteilt. Der Anschlussinhaber ist jedoch nur ein Haushaltsmitglied. Könnten die anderen Haushaltsmitglieder im Falle eines illegalen Downloadens auch in Haftung genommen werden? z.b. durch eine Nutzungsvereinbarung?
herzlichen Dank für die Antworten im Voraus!
Liebe Grüße,
Sofie