Hallo,
nehmen wir einmal an, ein Miteigentümer hat seine Wohnung vermietet. Der Mieter beschädigt Gemeinschaftseigentum - demoliert z.B. beim Auszug den Putz im Flur. Schaden ca. 500 €.
Hat die Hausgemeinschaft jetzt einen Anspruch gegen den Miteigentümer, der vermietet hat, oder muss sich die Gemeinschaft direkt an den Schadensverursacher (Mieter) halten, oder kann sie sich aussuchen, wer für den Schaden ihr gegenüber gerade stehen muss?
Herzlichen Dank für eure qualifizierten Meinungen.
n.