Haftung Katzenbesitzer bei beschädigter Jacke

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe Ihr könnt mir bei diesem Fall ein wenig helfen:

Fall:
Person A behauptet dass die Katze von Person B ihre 500 € teure Daunenjacke beschädigt hat und verlangt dafür Schadenersatz in Höhe des Anschaffungswertes.

Genauere Ausführung:
Person A behauptet, dass die Katze ihre Jacke, die sie unachtsamerweise auf ein Sofa geworfen hatte mit ihren Krallen beschädigt hat (kleine, feine Löcher auf dem Ärmel). Person B hat davon nichts mitbekonmmen. Weitere Zeugen sind nicht vorhanden. Person A besitzt selbst eine Katze.

Meine Fragen:

  1. Hat Person A gegenüber Person B überhaupt einen Schadenersatzanspruch, wenn sie die Jacke entgegen der gewöhnlichen Sorgfaltspflicht auf ein der Katze zugängliches Sofa wirft, anstatt diese so zu versorgen, dass die Katze nicht dran kommt (z.B. ganz simpel an der Garderobe)?
  2. Besteht eine Nachweispflicht für Person A, dass die Katze von B wirklich den Schaden angerichtet hat und nicht eine andere?
  3. Hätte Person A grundsätzlich Erfolg bei einer Schadensersatzklage?

Hoffe auf zahlreiche Antworten.

Liebe Grüße
Naima

Hallo,

der Anspruchsteller muss die Täterschaft der fremden Katze beweisen. DNA-Spuren vielleicht? Also Vorsicht, wenn die Geschädigte hier anfängt, Speichelproben von Miezi einzusammeln.

Mitverschulden wird dem Geschädigten negativ angerechnet. Hier ist das Mitverschulden gerade eines Katzenbesitzers, der weiß, dass Katzen es sich auf fremden Jacken nach Milchtritten gemütlich zu machen pflegen, erheblich (über 50%). Erstattet wird der Zeitwert, nicht der Anschaffungspreis. Gehen wir mal davon aus, dass selbst eine teure Jacke nach wenigen Tagen nur noch die Hälfte wert ist, reduziert sich das potentielle Klagerisiko auf 100 Euro, tatsächlich aber wird der o.g. Beweis wohl nicht zu führen sein.

Gibt es eine Haftpflichtversicherung des angeblichen Schädigers, die Haustiere mit einschließt?

VG
EK

Hallo!

Lieben Dank für die Antwort. Ja, Person B besitzt eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden auch übernehmen würde. Natürlich wie du es schon beschrieben hast, einen prozentualen Zeitwert der Jacke. Das findet Person A nicht toll und setzt Person B massiv unter Druck, den kompletten Preis zu erstatten. Person A hat aber wohl von den rechtlichen Hintergründen gar keine Ahnung, daher möchte Person B ihm natürlich rechtlich korrekt begegnen!

LG Naima

Hallo,

Ja, Person B besitzt eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden
auch übernehmen würde.

Dann sollte Person B die Versicherung das ganze erledigen lassen und sich ansonsten um gar nichts kümmern. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Gruß
loderunner (ianal)

Person A behauptet dass die Katze von Person B ihre 500 €
teure Daunenjacke beschädigt hat und verlangt dafür
Schadenersatz in Höhe des Anschaffungswertes.

Schadensersatz wird nur zum Zeitwert geleistet.

  1. Besteht eine Nachweispflicht für Person A, dass die Katze
    von B wirklich den Schaden angerichtet hat und nicht eine andere?

Natürlich, speziell dann, wenn er selber eine Katze hat.

  1. Hätte Person A grundsätzlich Erfolg bei einer Schadensersatzklage?

Vor Gericht sind wir in Gottes Hand.

Da eine Haftplfichtversicherung vorhanden sit, sollte der Schadnen gemeldet und die Regulierung den Profis überlassen werden.