Haftung Kredit im Fußballverein

Hi, (idiotischerweise) hat der alte Obmann (in seinem Größenwahn) einen Kredit auf unseren Amateurfußballverein aufgenommen, um ausständige und laufende Trainer- und Spielergagen(!!!) bezahlen zu können. Hat er selbst rasch bemerkt, dass das keine gute Idee war und der ganze Verein langsam implodiert aufgrund der finanziell prekären Lage und die Nerven liegen auch komplett blank, deswegen trat er mit sofortiger Wirkung zurück.
Meine Frage: wer haftet nun für den Kredit? Wen packt die Bank an den Eiern, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann? Immer noch den alten Obmann? Den nun führungslosen Verein? Ändert sich das, wenn sich ein neuer Obmann findet? Kann sich der neue Obmann irgendwie schadlos halten und vorab absichern?

Hallo,

für die Beantwortung der Frage könnte es wichtig sein, in welchem Staat das stattgefunden hat.
„Obmann“ hört sich nicht nach Deutschland an!
Österreich, Schweiz?

Hallo!

Amateurverein und Gagen hört sich seltsam an.
Bin kein Jurist. Dennoch würde ich hinterfragen, ob Kreditaufnahme zu den satzungsgemäßen Befugnissen des Obmanns gehört, ob er darüber alleine entscheiden durfte und ob es weitere Unterschriften von Vereinsmitgliedern unter dem Kreditvertrag gibt. Außerdem würde ich hinterfragen, ob womöglich auch die Bank pflichtwidrig handelte.

Gruß
Wolfgang

Bayern, aber Österreich ist nicht nur sprachlich in Sichtweite :wink:

Zunächst den Verein - zuerst mit dem Vermögen, das als Sicherheit verpfändet wurde, und wenn das nicht reicht, mit dem Rest. Parallel dazu den mutmaßlich vorhandenen Bürgen - ohne Sicherheit wird der Kredit zumindest nach dem Jahr 2010 nicht gewährt worden sein.

Wenn der Vorstand den Kredit ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Mitgliederversammlung aufnehmen durfte, haftet der Verein, nicht aber einzelne Mitglieder.

Wenn der Vorstand hier den ihm zugewiesenen Aufgabenbereich überschritten hat, weil er die Zustimmung der Mitgliederversammlung hätte einholen müssen, kann der Verein (bzw. dessen Insolvenzverwalter, falls das Verfahren eröffnet wird) ihn in Regress nehmen, falls die unzulässige Kreditaufnahme nicht bereits dadurch geheilt wurde, dass dem Vorstand für das betreffende Jahr von der Mitgliederversammlung Entlastung erteilt worden ist - damit wäre auch die Kreditaufnahme im Nachhinein abgesegnet.

Schöne Grüße

MM

Eigentlich ist es einfach:
Der Kreditgeber will sein Geld.
Das ist ein Verein.
Also schaut er im Vereinsregister nach.
Dort findet er Namen.
Er sucht sich einen aus.
Es ist egal ob diese Person noch im Vorstand ist…
Fakt ist: Hat er sich nicht austragen lassen haftet er, wenn er ausgewählt wird. Meistens stehen da 2 Personen…
Viel Erfolg
Werner
PS
Ich habe nach Amtsverzicht immer darauf bestanden das ich unverzüglich ausgetragen wurde

Eigentlich ist es genau gar nicht einfach. Es sieht nur für einige Laien so aus.

Denn sie haftet als Mitglied grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten des Vereins. Auf welcher Grundlage sollte das denn so sein?

Es gibt freilich die hier nicht gegebene Ausnahme des wirtschaftlich tätigen, nicht gemeinnützigen Vereins. Dieser hat keine eigene Rechtsperson und seine Mitglieder haften zur gesamten Hand. Das ist aber bei einem Sportverein nicht gegeben.

Schöne Grüße

MM

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Es geht um Fußball - da wundert mich auch in den unteren Klassen schon seit Jahren nix mehr