Haftung Lebenspartnerin - Altschulden

Hallo zusammen, wer kann hierzu etwas sagen?

meine Lebenspartnerin macht sich Sorgen, ob sie denn zu meinen finanziellen Verpflichtungen aus der Vergangenheit mit in die Schuld genommen werden könnte.

Die Lage ist folgende:
Wir wohnen gemeinsam in ihrem Haus und bestreiten Zins und Tilgung sowie alle Nebenkosten gemeinsam zu hälftigen Anteilen. Hinzu kommt eine monatliche Rücklage, welche in einen Fondsparplan einbezahlt wird. Die monatlichen Zahlungen, incl. Rücklage gehen auf ein „Hauskonto“ - Inhaber ist meine Lebenspartnerin.
Die Rücklagen gehen vom Hauskonto an das Fondskonto
Wir haben kein gemeinsames Konto und teilen uns die Haushaltskosten nach jeweiliger monatlicher Abrechung.
Es besteht kein Partnervertrag oder sonstige Vereinbarung finanziell für einander einzustehen.
Es gibt keine Darlehen oder Ratenverträge bei welchen wir gemeinsam im Obligo stehen.

Ist dies so, dass meine Lebenspartnerin mit in die Schuld genommen werden kann?

Ich bin kein Jurist und es gibt keinerlei Sicherheit aus meiner Meinung:

Klare Antwort : Nein! Alte Schulden des Partners (eingetragener?) oder Ehemann oder Ehefrau auf seinen Namen, gehen auf den Schuldner selbst!

Die Landratsämter haben auch Schuldenberatungen

Hallo Harald,
danke für deine Meinung - sehe ich auch so. Juris Experte wäre wohl an diser Stelle richtig. Aber gab keinen.
Wenn du mal Probleme, oder Fragen, oder Bedarf an Klenstoff hast, melde dich gerne bei mir. Also mal 500 gr. Weißleim für holz oder Sekundenkleber oder ingendwas das Klebeprobleme lösen könntet. Selbverständlich gibt es das kostenlos.
Herzlich Klaus