Hallo!
Mal angenommen, ein 9-jähriger würde in einer beaufsichtigten Nachmittagsbetreuung seiner Grundschule folgendes anstellen: Im Übermut tritt er kräftig gegen eine Tür, die im unteren Bereich Sicherheitsglas enthält, um diese (mit Hilfe des gezielten Tritts) zu öffnen! Das Glas der Tür erhält dabei einen kräftigen Riss.
Wer muss die kaputte Scheibe bezahlen(Schule, Eltern, deren Versicherung…) und warum?
Bin gespannt!