Haftung Mitbewohner

Hallo:wink:
Mal angenommen ein Pärchen zieht zusammen in eine Mietwohnung, aber nur eine Person unterschreibt den Mietvertrag. Die andere Person zahlt monatlich die Hälfte der Miete an den anderen, der dann die Gesamtmiete an den Vermieter überweist (wie in vielen Fällen). Zu einem späteren Zeitpunkt kommt es zu einer Trennung von den beiden. Nach einem noch späteren Zeitpunkt bekommt der Mieter Probleme mit dem Vermieter, weil dieser einen Schaden in der Wohnung behoben haben möchte, der aber die andere Person verursacht hat, die mittlerweile ausgezogen ist.

Kann man die Schadensersatzsprüche an denjengen stellen, der den Schaden auch verursachte, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht?

Hi
Da der andere Teil / Part nicht im Vertrag mit drinnen stand können nur Ansprüche an den vertragspartner ( =Dich ) behoben werden.

Wenn Du etwas schriftliches hast, das die andere Partei die hälfte zahlt, dann kannst Du evt. das ganze Privat geltend machen. jedoch der Vermieter nur gegenüber dem Vertragspartner

lg Blue

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Hallo,

darf ich unterstellen, dass der Name des anderen nicht im Mietvertrag auftaucht und er auch nicht unterschrieben hat. Dann ist die Antwort, dass nur die Mieterin haftet korrekt.

Taucht jedoch der Name des anderen Teils auf, auch wenn dieser Teil nicht unterschrieben hat, sollte sich die Frage neu stellen.

Gruss Günter

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Hi,

darf ich unterstellen, dass der Name des anderen nicht im
Mietvertrag auftaucht und er auch nicht unterschrieben hat.
Dann ist die Antwort, dass nur die Mieterin haftet korrekt.

die Mieterin haftet gegenüber dem Vermieter, sie muß den Schaden bezahlen. Allerdings kann sie sich den Schaden wiederum vom Verursacher ersetzen lassen (sie muß ihn notfalls verklagen), damit hat aber der Vermieter nichts zu tun.

Gruß Stefan