leider findet man keinerlei Information wer nach §145 StGB in einem Schadensfall haftet, wenn in einem Hotel (!!!) eine Brandschutztür „aufgekeilt“ war, man jedoch nicht nachweisen kann WER sie „aufgekeilt“ hat. Ich habe gelesen es handelt sich dann um Landesrecht!?! Nun, es geht um Hessen und eben ganz explizit um die Hotellerie, nicht um „normale“ Gschäftsräume oder ein Wohnhaus!
wer für den Schaden verantwortlich ist, müsste ermittelt werden. Hier können Sie Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Ob die Ermittlungen aber eine Person ermitteln können, dürfte zweifelhaft sein. Erst wenn der Verantwortliche ermittelt ist, lohnen sich zivilrechtliche Ansprüche. Dass es sich um eine Tür in einem Hotel handelt, ist dabei egal. Auch mit Ladesrecht hat das nichts zu tun.
Mit freindlichen Grüssen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht