Haftung nach §145 StGB im Hotel

Lieber Experte,

leider findet man keinerlei Information wer nach §145 StGB in einem Schadensfall haftet, wenn in einem Hotel (!!!) eine Brandschutztür „aufgekeilt“ war, man jedoch nicht nachweisen kann WER sie „aufgekeilt“ hat. Ich habe gelesen es handelt sich dann um Landesrecht!?! Nun, es geht um Hessen und eben ganz explizit um die Hotellerie, nicht um „normale“ Gschäftsräume oder ein Wohnhaus!

Können Sie mir hier vielleicht weiterhelfen?

Vielen Dank vorab und herzliche Grüße,
Conny

Sehr geehrte Dame,

wer für den Schaden verantwortlich ist, müsste ermittelt werden. Hier können Sie Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Ob die Ermittlungen aber eine Person ermitteln können, dürfte zweifelhaft sein. Erst wenn der Verantwortliche ermittelt ist, lohnen sich zivilrechtliche Ansprüche. Dass es sich um eine Tür in einem Hotel handelt, ist dabei egal. Auch mit Ladesrecht hat das nichts zu tun.

Mit freindlichen Grüssen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Hallo,

was bedeutet denn aufgekeilt?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Conny,

Ob und in wieweit in diesem Fall ein Mitverschulden beim Hotel oder dem Bundesland Hessen vorliegt kann leider nicht so einfach beantwortet werden.

Solltest du persönlich davon betroffen sein, empfehlen wir dir ein kurzes klärendes Beratunsgespräch mit einem Anwalt am Telefon.

Hier findest du eine Liste aller Anwälte, die sich auf diesem Gebiet auskennen und gerne für eine telefonische Beratung bereitstehen:

http://www.anwalt.de/rechtsberatung/strafrecht.php?m…

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

leider nicht MfG

Trotzdem vielen Dank!

leider nicht MfG

Vielen Dank für die rasche Antwort!!!

Einen Keil zum Offenhalten der Tür verwenden! :smile:

§ 145 StGB ist ein Straftatbestand, der keine zivilrechtliche Haftung begründet.

Vielen Dank für die rasche Antwort!

§ 145 StGB ist ein Straftatbestand, der keine zivilrechtliche
Haftung begründet.

Hallo,

also, es gibt eine Brandschutztür und die war nicht geschlossen. Und jetzt wollen Sie das zur Anzeige bringen?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Einen Keil zum Offenhalten der Tür verwenden! :smile: