Haftung nach §75 AO

Hallo allerseits,

habe mal eine Frage zur o.g. Norm.

Haftet eine GmbH als Betriebsübernehmer nach §75 AO oder betrifft diese Regelung nur natürliche Personen, wie bspw. im Fall des §69 AO?

Vielen Dank im Voraus!

auch GmbH kann nach § 75 AO haften
Hi !

In den Kommentaren zur AO kann man zum § 75 zusammenfassend etwa folgendes finden:

Als haftender Erwerber kommt jeder in Betracht, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Neben den natürlichen und sind dies in erster Linie juristische Personen. Hierzu zählt sogar die sog. echte Vorgesellschaft (Gründungsgesellschaft) einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH, AG), für die eine Teilrechtsfähigkeit angenommen wird.

BARUL76

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Danke!