Hallo Experten,
ist nach einer Betriebsübernahme eines elterlichen Betriebes der Übernehmer für eventuelle Mängel haftbar, die der Übergeber verschuldet hat?
Gruß Targon
Hallo
ist nach einer Betriebsübernahme eines elterlichen Betriebes
der Übernehmer für eventuelle Mängel haftbar, die der
Übergeber verschuldet hat?
§25 HGB hilft hier villeicht
http://dejure.org/gesetze/HGB/25.html
MfG Frank
kann man das vielleicht etwas auführen.
was wird hier unter einer betriebsübernahme verstanden (unternehmensverkauf; änderung der firmierung; einbringen des unternehmens in ein kaufmännisches unternehmen etc.).
was versteht man unter „verschuldeten mängeln“ und wem gegenüber soll eine haftung bestehen ?
Der Betrieb wurde vom Vater käuflich erworben.