hallo,
in wie weit idt der verkäufer für schäden an seinem verkauften haus haftbar?
konkret bei einem 1,5 jahre bewohnten einfamilienhaus neubau.
das haus wurde vor 6 monaten verkauft.
es geht um fliessen, die zerspringen, da sich offensichtlich das haus noch setzt.
weiterhin kleine risse an zwei wänden
und einige fugen reißen einfach.
muss der verkäufer hier haften?
danke!
Hallo,
das kommt auf den Kaufvertrag an.
Üblicherweise wird ein Gebäude nur mit umfangreichen Haftungsausschlüssen verkauft. Ein versteckter Mangel ist zwar grundsätzlich auch dann noch möglich, setzt aber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers voraus, die sich nur sehr schwer beweisen lässt (und praktisch auch nur sehr selten vorliegt, da ein Verkäufer eines nicht neuen Hauses in der Regel nicht mal Hersteller der Gewerke ist - also z.B. vom falschen Fliesenkleber u.U. gar nichts wissen kann).
Ggf. können die Gewährleistungsansprüche ggü. dem Ersteller noch geltend gemacht werden. Helfen bei der Beurteilung können Sachverständige der IHK und ein darin versierter Fachanwalt.
Gruß vom
Schnabel
unter Umständen, kann der Verkauf auch rückgängig gemacht werden.
Am besten einen Fachanwalt fragen.