Haftung nach Kindergeldabzweigung bei Überzahlung

Mal angenommen, ein Kind, welches volljährig ist, eine eigene Wohnung hat und sich derzeit in der Ausbildung befindet stellt bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an ihn selbst und diesem Antrag wird stattgegeben. Das Kind lässt das Geld zunächst auf das Konto der Mutter überweisen, um damit seine Schulden dort abzutragen. Jetzt endet der Anspruch auf Kindergeld. Das Kind meldet das aber nicht der Familienkasse und es wird weiter gezahlt. Irgendwann fordert die Familienkasse das Geld zurück. Von wem würde in diesem Fall zurückgefordert werden? Vom Kind oder von der Mutter, auf deren Konto das Geld einging?

VG Tina

Hallo

Das gehört imho ins Brett Allgemeine Rechtsfragen, denn es geht um Schuldrecht.

Zahlungsempfänger war der Sohn, damit ist er imho auch für die Rückzahlung zuständig.

Gruß,
LeoLo