Haftung nach Reparaturschaden

Nach Batteriewechsel ist dem Uhrmacher das Uhrenglas kaputt gegangen.Neupreis meiner Uhr ca.100€ - 7 Jahre alt.Austausch des Uhrenglases nach seinen Angaben 190€-jetzt bietet er mir 20€ Zeitwert für meine Uhr.Wer haftet bei solchen Schäden was muss ich als Kunde akzeptieren?

20€ Zeitwert für meine Uhr.Wer haftet bei solchen Schäden was muss ich als Kunde akzeptieren?

Der Verursacher des Schadens haftet, allerdings nur zum Zeitert der beschädigten Uhr.

Der Verursacher des Schadens haftet, allerdings nur zum
Zeitert der beschädigten Uhr.

Genauer gesagt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

S.J.

Ganz laienhafte Zwischenfrage, interessehalber
Hi SJ,

Genauer gesagt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat
den Zustand herzustellen , der bestehen würde, wenn der zum
Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

aber für mich Unbedarftes hat dies eben genau die entgegengesetzte Aussage als die vom Vorposter. Der schrieb, dass der Wert der Uhr ersetzt werden muss, also 20€. Deiner Aussage nach - so lese ich das jedenfalls - muss der Uhrmacher den Zustand der Uhr wiederherstellen, also das Uhrglas für 190€ ersetzen. Oder wo ist da mein Denkfehler?

Bitte klär mich doch auf. EInen schönen Sonntag weiterhin wünscht

Annie

aber für mich Unbedarftes hat dies eben genau die
entgegengesetzte Aussage als die vom Vorposter.

Das läßt sich leicht erklären.

den Zustand der Uhr wiederherstellen, also das Uhrglas für 190€ ersetzen. Oder wo ist da mein Denkfehler?

Wenn in eine 7 Jahre alte Uhr ein neues Glas eingesetzt wird, wird eben nicht der vorherige Zustand hergestellt.

Daher auch bei KFZ-Unfallschäden der alt-für-neu Abzug.

Gruß

Nordlicht

den Zustand der Uhr wiederherstellen, also das Uhrglas für 190€ ersetzen. Oder wo ist da mein Denkfehler?

Wenn in eine 7 Jahre alte Uhr ein neues Glas eingesetzt wird, wird eben nicht der vorherige Zustand hergestellt.

Die können ja auch ein gebrauchtes 7 Jahre altes Glas einsetzen, nur würde es wahrscheinlich noch teurer, so eins zu suchen.

Ich weiß, dass die Rechtsprechung das wahrscheinlich anders sieht, aber ich finde das nicht korrekt. Zumindestens müsste der Verursacher dann eine gleiche gebrauchte Uhr suchen müssen. Die kriegt man ja normalerweise gar nicht.

Viele Grüße