Hallo liebe Wissenden,
die Frage weiter unten zu entdeckten Mängeln nach der Wohnungsübergabe hat mich zu folgender Frage inspiriert:
Mal angenommen, ein Mieter zieht im Frühling aus seiner Wohnung aus (frischgestrichen, renoviert, sämtliche eventuellen Mängel beseitigt) und im folgenden oder dem übernächsten Winter bemängelt der Nachmieter beim Vermieter „Schimmel in der Wohnung“.
Aufgrund der massiven Größe des Schimmelbefalls in mehreren Zimmern würde man (in diesem fiktiven Fall) möglicherweise darauf schließen, dass das Schimmelproblem bereits beim (nun seit mehreren Monaten ausgezogenen) Vormieter bestanden haben müsste - wenn man gleichzeitig annimmt, dass dieser das Schimmelproblem nicht gemeldet hat…
Für Schäden innerhalb welchen Zeitraums könnte man in diesem Fall den Vormieter zur Rechenschaft ziehen, bzw. wie lange nach Beendigung des Mietverhältnisses könnte man ihn haftbar machen?
Und in welchem Umfang würde dann der Vormieter (so man ihm sein Fehlverhalten nachweisen kann) haften müssen?
Vielen Dank für Eure Einschätzung
und liebe Grüße
von
Stefanie