Hi,
man stelle sich vor, jemand fährt auf dem Parkplatz eines Baumarkt und fährt sich einen Nagel in einen Reifen und der ist dann platt.
Muss der Baumarkt für den Schaden haften?
Dank schon mal und Gruß,
Anja
Hi ebenso,
als Laie würde ich sagen:
Das gehört zu den üblichen Risiken im Leben, daher muß der Baumarkt
nicht haften.
Gruß vom T.
Hi Anja,
man stelle sich vor, jemand fährt auf dem Parkplatz eines
Baumarkt und fährt sich einen Nagel in einen Reifen und der
ist dann platt. Muss der Baumarkt für den Schaden haften?
wenn der Baumarkt nichts dafür kann - und das wird fast meistens so sein - dann haftet er nicht. Wenn er was dafür kann, dann sieht man das und fährt erst gar nicht aufs Gelände.
Gruß Ralf
Hi Anja!
Mir wurden mal in der Tiefgarage eines Einkaufscenters alle vier Reifen aufgeschlitzt, das Einkaufscenter fand sich dafür nicht verantwortlich. Es handle sich um einen öffentlichen Parkplatz, wurde mir gesagt, und jegliche Vorkommnisse wären sozusagen „mein Bier“.
LG
Neelix
Da das Gelände dem Kaufmarkt gehört und man da auch parkt, um bei diesem (jedenfalls potentiell) etwas zu kaufen, besteht hier bereits eine (vor)vertragliche Pflicht, dafür zu sorgen, daß am Kunden oder dessen Eigentum keine Schäden auftreten. Allerdings hängt das, wie schon erwähnt, tatsächlich davon ab, ob der Baumarkt die Beschädigung zu vertreten hat (so kann man zB einerseits nichts dafür, wenn Fremde plötzlich Nägel auslegen, andererseits muß man aber den Kundenparkplatz auch säubern und in gewissen Abständen auf eben solche Gefahrenquellen absuchen).
Wie so oft, liegt wohl auch hier das Problem in der Beweisführung (war der Reifen schon vorher defekt oder ist er erst nachher beschädigt worden? War ein „Defekt“ auf dem Parkplatz der Auslöser? Das Verschulden wird dann aber vermutet).
Danke Euch allen, wenn auch so: ( owT
…
Hallo!
Meistens sind derartige Parkplätze aber trotzdem kein Privatgrund sondern öffentlicher Grund. Zusätzlich sichern sich die Betreiber von Einkaufscentern oder Geschäften zumeist mit Tafeln bei der Einfahrt ab, auf denen sie sich von jeglicher Haftung entbinden.
LG
Neelix
Also ob das meistens so ist, weiß ich nicht. Das wäre auch problematisch, da dann eine alleinige Kundenparkbefugnis kaum möglich ist. Die Freisprechung von jeglicher Haftung durch Schilder ist wiederum ein AGB-Problem und in diesem Umfang wie immer unwirksam (da man Vorsatz nicht ausschließen kann und dann die gesetzliche Haftung wieder greift).
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Mir wurde damals gesagt, daß es öffentlicher Grund ist (es handelt sich hier um eine Gratis-Parkgarage eines Einkaufscenters) - im übrigen war mein Auto nicht das einzige, dessen Reifen zerstochen waren - das könne überall passieren, das Centermanagement könnte eine Garage nicht bis ins letzte Eck überwachen (bis zu angesprochenem Zeitpunkt gar es praktisch gar keine Überwachung) und deshalb würden erst gar keine Kameras installiert werden.
Ich kenne hier in Salzburg keine Parkgarage an der nicht das Schild mit dem Haftungsausschluss steht.
LG
Neelix
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Mir wurde damals gesagt, daß es öffentlicher Grund ist (es
handelt sich hier um eine Gratis-Parkgarage eines
Einkaufscenters) -
Na gut, in dem Fall war das dann wohl so. Bei den meisten Märkten ist das aber Privatgrundstück.
das könne überall passieren,
das Centermanagement könnte eine Garage nicht bis ins letzte
Eck überwachen (bis zu angesprochenem Zeitpunkt gar es
praktisch gar keine Überwachung) und deshalb würden erst gar
keine Kameras installiert werden.
Das würde ich an deren Stelle auch sagen. Die Frage der Verantwortung ist aber dennoch objektiv zu kären. Bei öffentlichem Grund kann das aber wirklich anders sein, dazu sag ich besser nix.
Ich kenne hier in Salzburg keine Parkgarage an der nicht das
Schild mit dem Haftungsausschluss steht.
Ich kenne hier in Frankfurt ebenfalls hunderte von solchen Schildern, was aber auch nichts daran ändert, daß eine (an sich bestehende gesetzliche Haftung) durch AGB nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (allerdings weiß ich nicht, wie das im österreichischen Recht ist).
Dea
Hallo!
Ich kenne hier in Frankfurt ebenfalls hunderte von solchen
Schildern, was aber auch nichts daran ändert, daß eine (an
sich bestehende gesetzliche Haftung) durch AGB nicht gänzlich
ausgeschlossen werden kann (allerdings weiß ich nicht, wie das
im österreichischen Recht ist).
Ich würde sagen ziemlich genauso wie in Deutschland, die entsprechende Regelung findet sich in § 6 Konsumentenschutzgesetz.
Gruß
Tom