Haftung-Pferd Tierarztkosten bei Trittverletzung

Wer zahlt die Tierarztkosten wenn zwei Pferde zusammenkommen, die bekanntermaßen ausdrücklich nicht zusammen dürfen, und es dabei bei einem zu Trittverletzungen kommt? Der Besitzer des tretenden Pferdes (gleichzeitig auch Vater des Stallbesitzers) hat den Weidezaun, der eine Wiese in zwei Teile teilt, so ungünstig gesteckt, dass der Durchgang für das getretene Pferd zu eng wurde, das tretende Pferd wohl erst über den Zaun gebissen hat und durch die dann entstehende „Action“ der Zaun fiel.

Meiner Meinung nach müsste das die Versicherung des tretenden Pferdes zahlen bzw. wenn diese verweigert, der Pferdebesitzer. Liege ich damit falsch?

(Ich überlege, ob ich die Forderung ggf. mit Anwalt durchsetze, auch wenn ich den Stall nicht wechseln will.)

Vielen Dank schonmal für Eure Einschätzung.

Liz

hi

Wer zahlt die Tierarztkosten wenn zwei Pferde zusammenkommen,
die bekanntermaßen ausdrücklich nicht zusammen dürfen, und es
dabei bei einem zu Trittverletzungen kommt?

wer hat die zwei zusammengelassen ?

Der Besitzer des tretenden Pferdes (gleichzeitig auch Vater des :Stallbesitzers) hat den Weidezaun, der eine Wiese in zwei Teile
teilt, soungünstig gesteckt, dass der Durchgang für das getretene
Pferdzu eng wurde,

zu eng zum fliehen ?

das tretende Pferd wohl erst über den Zaun
gebissen hat und durch die dann entstehende „Action“ der Zaun
fiel.

?? Wenn zwei Pferde aneinandergeraten meiner Erfahrung nach prinzipiell 50:50 …d.h. der Eigentümer des schlagenden Pferdes 50%

Meiner Meinung nach müsste das die Versicherung des tretenden
Pferdes zahlen bzw. wenn diese verweigert, der Pferdebesitzer.
Liege ich damit falsch?

die Hälfte davon ja … dein Pferd hat schliesslich „mitgemacht“ also bleiben höchstwahrscheinlich 50% an dir hängen (es gibt allerdings kulante Versicherungen die auch mal mehr bezahlen)

Es wäre etwas anderes wenn das schlagende Pferd angebunden gewesen wäre, du hättest deines vorbeigeführt und es wäre dabei geschlagen worden - aber bei Koppelverletzungen wird imemr eigenbeteiligung des verletzten Pferdes eingerechnet

(Ich überlege, ob ich die Forderung ggf. mit Anwalt
durchsetze, auch wenn ich den Stall nicht wechseln will.)

du wirst denn Stall dann wahrscheinlich wechseln müssen und du kannst davon ausgehen, dass dein Ruf dir dann vorauseilen wird ;o) - niemand ist empfindlicher als Stallbesitzer … versuch dich lieber irgendwie gut zu stellen und dich auf „normalem“ Wege zu einigen - da gewinnst du mehr

Gruß H.

Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Zaun nicht richtig befestigt, darum würde ich Gefühlsmässig denken, dass die Haftung beim SB liegt, denn die Pferde standen ja vorher „getrennt“, also kann man den Pferdehaltern keinen Vorwurf machen.

Die Salz in der Suppe löst hier die Tatsache aus, dass der Vater des SB’s der Besitzer des tretenden Pferdes ist und gleichzeitig auch den Zaun aufgebaut hat - da stellt sich dann die Frage, hat er das in Eigenregie oder im Auftrag seines Sohnes getätigt?

Die Deutsche Rechtsprechung kenne ich in solchen Fällen nicht, aber ich würde die Punkte abklären bevor Du einen Anwalt aufsuchst und mich mit dem Gedanken anfreunden einen neuen Stall zu suchen - ausser Du übernimmst die Kosten selber bzw. Ihr einigt Euch im freundlichen.

Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Zaun nicht richtig
befestigt, darum würde ich Gefühlsmässig denken, dass die
Haftung beim SB liegt, denn die Pferde standen ja vorher
„getrennt“, also kann man den Pferdehaltern keinen Vorwurf
machen.

es geht nicht um Vorwurf oder die Schuldfrage sondern in erster Linie um die Haftung - und bei Luxustierhaltern (also Pferdehaltern) haftet immer erstmal der Halter für die von ihnen verursachten Schäden.

Wieviel die Haftpflichtversicherung (sofern er überhaupt eine hat) von dem entstandenen Schaden übernimmt und von wem sie sich letztendlich das Geld zurückholt (das wäre dann die zu klärende Schuldfrage) ist zweitrangig

Gruß H.

Hallo,

hi

Wer zahlt die Tierarztkosten wenn zwei Pferde zusammenkommen,
die bekanntermaßen ausdrücklich nicht zusammen dürfen, und es
dabei bei einem zu Trittverletzungen kommt?

wer hat die zwei zusammengelassen ?

Verursacher war der Vater des SB, auch wenn das keine Absicht war.

Der Besitzer des tretenden Pferdes (gleichzeitig auch Vater des :Stallbesitzers) hat den Weidezaun, der eine Wiese in zwei Teile
teilt, soungünstig gesteckt, dass der Durchgang für das getretene
Pferdzu eng wurde,

zu eng zum fliehen ?

Mein Pferd steht nachts auf einem „Hungerstück“ mit Tränkebecken. Morgens wird nur der Durchgang geöffnet damit sie auf ihren Wiesenteil kann (und auch wieder zur Tränke zurück). Sie steht schon seit drei Jahren nicht mehr in der Herde, weil sie sich eher tottreten lässt, als sich einmal zu wehren.

das tretende Pferd wohl erst über den Zaun
gebissen hat und durch die dann entstehende „Action“ der Zaun
fiel.

?? Wenn zwei Pferde aneinandergeraten meiner Erfahrung nach
prinzipiell 50:50 …d.h. der Eigentümer des schlagenden
Pferdes 50%

Meiner Meinung nach müsste das die Versicherung des tretenden
Pferdes zahlen bzw. wenn diese verweigert, der Pferdebesitzer.
Liege ich damit falsch?

die Hälfte davon ja … dein Pferd hat schliesslich
„mitgemacht“ also bleiben höchstwahrscheinlich 50% an dir
hängen (es gibt allerdings kulante Versicherungen die auch mal
mehr bezahlen)

Es wäre etwas anderes wenn das schlagende Pferd angebunden
gewesen wäre, du hättest deines vorbeigeführt und es wäre
dabei geschlagen worden - aber bei Koppelverletzungen wird
imemr eigenbeteiligung des verletzten Pferdes eingerechnet

(Ich überlege, ob ich die Forderung ggf. mit Anwalt
durchsetze, auch wenn ich den Stall nicht wechseln will.)

du wirst denn Stall dann wahrscheinlich wechseln müssen und du
kannst davon ausgehen, dass dein Ruf dir dann vorauseilen wird
;o) - niemand ist empfindlicher als Stallbesitzer … versuch
dich lieber irgendwie gut zu stellen und dich auf „normalem“
Wege zu einigen - da gewinnst du mehr

Gruß H.

Ich will natürlich nicht gleich mit Anwalt losschlagen, sehe es aber nicht mehr ein, ständig für alles aufkommen zu müssen. Ich dachte schon, dass ich erst nochmal mit dem SB rede und meinen Standpunkt darlege.Wenn dann ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten nichts bringt, möchte ich dort schon gerne klarstellen, dass ich das einfach geklärt haben will, ohne böses Blut zu streuen. Der SB sagt übrigens selbst, dass sein Vater das in Eigenregie gemacht hat.
Ich habe einfach in den letzten drei Jahren durch anfängliche Trittverletzungen und darauffolgende weitere Erkrankungen genug Tierarztrechnungen bezahlen müssen. Ich habe im Vorfeld der Treterei wirklich oft genug gesagt, dass die auf gar keinen Fall zusammendürfen und auch oft genug darauf hingewiesen, dass der Gang breit genug sein muss.

Die Hpfl-Vers. des Pferdes des Vaters (oh je…) hat übrigens vor einiger Zeit schon einmal eine Tierarztrechnung einer Stallkollegin übernommen, dessen Pferd auch übelst von dem selben Pferd getreten wurde, und die standen zusammen in einer Herde.

Sieht die Sache dann anders aus?

Vielen Dank.
Gruß
Liz

hi nochmal

Ich will natürlich nicht gleich mit Anwalt losschlagen, sehe
es aber nicht mehr ein, ständig für alles aufkommen zu müssen.

das ist verständlich, aber auf 50% wirst du immer sitzen bleiben :-\ Pferdehaltung ist oft mit unkalkulierbar hohen Kosten verbunden *seufzel* (mich hat mein eines Pferd auch schon mal 20.000 DM in zwei Jahren gekostet … mit lauter Kleinigkeiten - es hörte halt nur einfach nie auf …

Ich dachte schon, dass ich erst nochmal mit dem SB rede und
meinen Standpunkt darlege.Wenn dann ein klärendes Gespräch mit
allen Beteiligten nichts bringt, möchte ich dort schon gerne
klarstellen, dass ich das einfach geklärt haben will, ohne
böses Blut zu streuen.

AM besten hältst du das SCHRIFTLICH fest, dass wenn das noch einmal passiert, derjenige der das zu verantworten hat in Zukunft für deine Tiearztkosten komplett aufkommen muss - evtl. werden sie dann vorsichtiger ;o)

Der SB sagt übrigens selbst, dass sein
Vater das in Eigenregie gemacht hat.

KLar ;o) das ist einfacher für ihn, weil er sonst für seinen Vater als Erfüllungsgehilfen haften müsste (!) und seiner Betriebfshaftpflicht oder Hütehaftpflicht weitermelden müsste und wenn dein SB keine Hütehaftpflicht oder Betriebshaftpflicht hat ist das im Zweifelsfall teuer für ihn ;o)

Sein Vater hat sein Pferd sicher Haftpflichtversichert- also muss diese anteilig erstmal den Schaden bezahlen (und die schaut dann auch wer „schuld“ war und holt sich das geld evtl. dort wieder ;o))

Ich habe im Vorfeld
der Treterei wirklich oft genug gesagt, dass die auf gar
keinen Fall zusammendürfen und auch oft genug darauf
hingewiesen, dass der Gang breit genug sein muss.

aber du hast es nicht schriftlich ? ich befürchte das wird immer so weitergehen und ich habe nicht das Gefühl als würde es den SB und seinen Vater wirklich interessieren ob was passiert oder nicht… ich glaube an deiner Stelle würde ich mir ernsthaft überlegen den Stall zu wechseln - es gibt auch verträgliche Pferdegruppen

Die Hpfl-Vers. des Pferdes des Vaters (oh je…) hat übrigens
vor einiger Zeit schon einmal eine Tierarztrechnung einer
Stallkollegin übernommen, dessen Pferd auch übelst von dem
selben Pferd getreten wurde, und die standen zusammen in einer
Herde.

dann hast du gute Chancen dass sie deinen Schaden auch übernimmt *daumendrück* jede Versicherung ist da anders - manche wollen genaue „tathergänge“ und stellen sich heftig an -andere beharren einfach auf ihren 50:50 und wieder andere bezahlen vollkommen problemlos - ich habe auch schon eine komplette Rechnung für eine Schlagverletzung (sogar ohne Schadensbericht) ersetzt bekommen *staun* aber das ist nicht üblich,man kann sich also nicht drauf verlassen.

Sieht die Sache dann anders aus?

nicht wirklich - für DICH bleibt alles beim Alten : dein Ansprechpartner ist der Eigentümer des Pferdes - du bekommst (anteilig) das Geld auf jeden Fall mal von ihm bzw. direkt von seiner Haftpflicht - und die schaut dann wo sie es zurückholen kann ;o)

Gruß H.