eine Frage zu einem zeitlich bestimmt häufiger auftretenden Fall: Verletzung durch Silvesterfeuerwerk.
Person A hat mit Person B - und anderen - Silvester gefeiert - beide sind volljährig.
Person B hatte auch „Polenböller“ gekauft.
Nach Mitternacht wurde - nach Alkoholkonsum - Feuerwerk abgefeuert. Auch später noch.
An einem Punkt warf Person B einen sog. Polenböller Person A vor die Füße (ca. 1-1,5 m Abstand).
Schmerzen, Taubheit und Pfeiffen im Ohr waren die Folge. Der HNO Arzt bestätigte einen Hörsturz und verordnete Infusionen - die die Kasse natürlich nicht bezahlt. Das ist aber nicht das Wichtigste.
Frage: Können die Medikamente von Person A dem Verursacher in Rechnung gestellt werden?
Frage: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Rechte von Person A zu schützen`? Im Ohr sitzt ja das Gleichgewicht und beruflich ist das wichtig. Sollte es dauerhaft beeinträchtigt sein, kann es die Berufstätigkeit dauerhaft schädigen. Rezidive können auch später noch auftreten. Zzt. befindet sich Person A noch in der Ausbildung.
Welche Institutionen müssen informiert werden - außer Krankenkasse und eigener Unfallversicherung von Person A?
Die Eltern von Person B zeigen sich desinteressiert - Kind sei über 18 und selbst verantwortlich. Worauf muss Person A besonders achten?
Muss eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt werden?
wenn Person A irgend welches Geld sehen will, dann muss sie zum Anwalt und sich dort beraten!
eine Anzeige bei der Polizei ist da natürlich auch ratsam, wenn Person A ihr Recht bekommen will.
Die Frist gilt: so schnell wie möglich! Am besten der Polizei das ärztliche Gutachten und Zeugennamen vorlegen, beim Anwalt natürlich genau das gleiche.
Schlupfloch von Person B wäre der Alkoholkonsum und Unzurechnungsfähigkeit.
wenn Person A irgend welches Geld sehen will, dann muss sie
zum Anwalt und sich dort beraten!
Es geht nicht unbedingt um Geld (jetzt) - eher um die Sicherung möglicher Ansprüche später durch die Haftpflichtversicherung von Person B.
eine Anzeige bei der Polizei ist da natürlich auch ratsam,
wenn Person A ihr Recht bekommen will.
Ratsam ja - aber notwendig für die Sicherung von Ansprüchen durch die Versicherung?
Die Frist gilt: so schnell wie möglich! Am besten der Polizei
das ärztliche Gutachten und Zeugennamen vorlegen, beim Anwalt
natürlich genau das gleiche.
Schlupfloch von Person B wäre der Alkoholkonsum und
Unzurechnungsfähigkeit.
OK, aber es geht nicht um die Bestrafung - sondern um mögliche Ansprüche aus dessen Haftpflichtversicherung.
Da musst du halt schauen, dass die Eltern bzw Person B selbst so kooperativ ist und die Versicherung von alleine kontaktiert! Ansonsten hast du da ohne Anzeige eigentlich gar keine Chance! Und so oder so bist dann auf der sichereren Seite! Aber wissen musst du es selbst!
Mach doch einfach mal bei deiner eigenen Versicherung ein Beratungstermin was das angeht und schau ob vllt auch sie die Versicherung des Gegners kontaktieren.
eine Frage zu einem zeitlich bestimmt häufiger auftretenden
Fall: Verletzung durch Silvesterfeuerwerk.
Person A hat mit Person B - und anderen - Silvester gefeiert -
beide sind volljährig.
Person B hatte auch „Polenböller“ gekauft.
Nach Mitternacht wurde - nach Alkoholkonsum - Feuerwerk
abgefeuert. Auch später noch.
An einem Punkt warf Person B einen sog. Polenböller Person A
vor die Füße (ca. 1-1,5 m Abstand).
Schmerzen, Taubheit und Pfeiffen im Ohr waren die Folge. Der
HNO Arzt bestätigte einen Hörsturz und verordnete Infusionen -
die die Kasse natürlich nicht bezahlt.
Wie kommt es zu diesem Hinweis.
Zuerst ist hier die Krankenkasse zuständig.
Wenn eine Schädigung durch eine anderes Person vorliegt,
wird die Krankenkasse bei Person B schon die Kosten anfordern.
Person A ist gegenüber der Krankenkasse verpflichtet einen Unfallbericht abzugeben.
Frage: Können die Medikamente von Person A dem Verursacher
in Rechnung gestellt werden?
Ohne ärztliches Gutachten wird hier niemand dazu eine Aussage treffen können.
Frage: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die
Rechte von Person A zu schützen`? Im Ohr sitzt ja das
Gleichgewicht und beruflich ist das wichtig. Sollte es
dauerhaft beeinträchtigt sein, kann es die Berufstätigkeit
dauerhaft schädigen. Rezidive können auch später noch
auftreten. Zzt. befindet sich Person A noch in der Ausbildung.
Welche Institutionen müssen informiert werden - außer
Krankenkasse und eigener Unfallversicherung von Person A?
Die Eltern von Person B zeigen sich desinteressiert - Kind
sei über 18 und selbst verantwortlich. Worauf muss Person A
besonders achten?
Muss eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt werden?
Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?
Diese Fragen kann am besten ein Rechtsanwalt beantworten.
Mach doch einfach mal bei deiner eigenen Versicherung ein
Beratungstermin was das angeht und schau ob vllt auch sie die
Versicherung des Gegners kontaktieren.
Bitte um Info um welche Versicherung es sich hier handeln soll ???
Mach doch einfach mal bei deiner eigenen Versicherung ein
Beratungstermin was das angeht und schau ob vllt auch sie die
Versicherung des Gegners kontaktieren.
Bitte um Info um welche Versicherung es sich hier handeln soll
???
vermutlich die eigene schmerzensgeldversicherung…
unglaublich, was hier so alles an blödsinn erzählt wird.
Ein Telefonat mit der Versicherng von Person B ergab:
es erfolgte bislang keine Schadensmeldung
ohne diese kann nichts unternommen werden
Meldung wurde aufgenommen
Mitarbeiter meinte, Polenböller und Silvester kann immer schwierig werden
empfahl, Strafanzeige bei der Polizei und anwaltliche Beratung
Person A fand auf Handy eine Nachricht (Whats App), dass er bitte nicht sagen solle, dass es sich um Polenböller handele, weil die ja verboten seien und die Versicherung dann nicht zahlen würde (was Unsinn ist. An Person A würden sie zahlen - es sich aber von Person B wiederholen wollen).
Person A spricht jetzt mit Zeugen, ob sie die Situation aus so aussagen würden - bevor Strafanzeige gestellt wird.
Da Person B’s Familie garantiert eine Rechtschutzversicherung hat (und A nicht), wird es wohl bei einer anwaltlichen Beratung bleiben.
Die Kosten der ärztlichen Behandlung (100 - 200 €) werden trotzdem in Rechnung gestellt.
Es geht um die private Haftpflichtversicherung (meine oder
deren)
das muss den geschädigten doch genau gar nicht interessieren! weder die eigene noch die gegnerische! oder glaubst du wirklich, dass man keinen schaden ersetzt bekommt, wenn man die haftpflicht des schädigers nicht kennt? oder dass aufgrun unglaubloicher kulanz die eigene haftpflicht für schäden aufkommt, die andere verursacht haben?
Person A fand auf Handy eine Nachricht (Whats App), dass er
bitte nicht sagen solle, dass es sich um Polenböller handele,
weil die ja verboten seien und die Versicherung dann nicht
zahlen würde (was Unsinn ist. An Person A würden sie zahlen -
es sich aber von Person B wiederholen wollen).
Richtig - an diesem Text erkennt man, dass der Texter keinen blassen Schimmer hat.
Wenn ein Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt, leistet keine Privathaftpflichtversicherung.
Und wenn man Feuerwerksköprer benutzt, die verboten sind - was auch Person B - bekannt war, dann nennt man dies auch Vorsatz.
Person A spricht jetzt mit Zeugen, ob sie die Situation aus so
aussagen würden - bevor Strafanzeige gestellt wird.
Da Person B’s Familie garantiert eine Rechtschutzversicherung
hat (und A nicht), wird es wohl bei einer anwaltlichen
Beratung bleiben.
Was hat denn die Rechtsschutzvers. von Person B mit dieser Geschichte zu tun ???
Es gibt inzwischen Haftpflichtversicherungen mit Forderungsausfall - d.h., wenn der Gegener z.B. keine Versicherung hat oder nicht zahlt, dann tritt die ein.
Mein Kommentar bezog sich aber eher auf die „Schmerzensgeldversicherung“, von der ich bisher noch nie was gehört habe. Außerdem geht es vorrangig nicht um Schmerzensgeld, sondern um die Absicherung von möglichen Spätfolgen!
Person A fand auf Handy eine Nachricht (Whats App), dass er
bitte nicht sagen solle, dass es sich um Polenböller handele,
weil die ja verboten seien und die Versicherung dann nicht
zahlen würde (was Unsinn ist. An Person A würden sie zahlen -
es sich aber von Person B wiederholen wollen).
Richtig - an diesem Text erkennt man, dass der Texter keinen
blassen Schimmer hat.
Wenn ein Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt, leistet
keine Privathaftpflichtversicherung.
Und wenn man Feuerwerksköprer benutzt, die verboten sind - was
auch Person B - bekannt war, dann nennt man dies auch Vorsatz.
Ja, aber dafür kann doch Person A nichts - und die bekommt keine Entschädigung? Ich ging immer davon aus, dass der Geschädigte geschützt wird und die Versicherung es sich in diesen Fällen vom Verursacher persönlich zurückholt. Stimmt das nicht?
Person A spricht jetzt mit Zeugen, ob sie die Situation aus so
aussagen würden - bevor Strafanzeige gestellt wird.
Da Person B’s Familie garantiert eine Rechtschutzversicherung
hat (und A nicht), wird es wohl bei einer anwaltlichen
Beratung bleiben.
Was hat denn die Rechtsschutzvers. von Person B mit dieser
Geschichte zu tun ???
Das Person A - ohne RS - sich überlegen wird, einen Anwalt zu nehmen, da er die Kosten vermutlich alleine tragen muss.
Es geht um die private Haftpflichtversicherung (meine oder
deren)
das muss den geschädigten doch genau gar nicht interessieren!
weder die eigene noch die gegnerische! oder glaubst du
wirklich, dass man keinen schaden ersetzt bekommt, wenn man
die haftpflicht des schädigers nicht kennt? oder dass aufgrun
unglaubloicher kulanz die eigene haftpflicht für schäden
aufkommt, die andere verursacht haben?
Wenn man die gegnerische Versicherung nicht genannt bekommen würde - wer soll den dann zahlen (wenn der Verursacher sagt „ich habe nichts“? - und das dann auch nur auf dem Klageweg).
Im übrigen gibt es Haftpflichtversicherungen mit Forderungsausfall, d,h, die zahlen, wenn der Gegner z.B. keine Versicherung hat.
Person A fand auf Handy eine Nachricht (Whats App), dass er
bitte nicht sagen solle, dass es sich um Polenböller handele,
weil die ja verboten seien und die Versicherung dann nicht
zahlen würde (was Unsinn ist. An Person A würden sie zahlen -
es sich aber von Person B wiederholen wollen).
Richtig - an diesem Text erkennt man, dass der Texter keinen
blassen Schimmer hat.
Wenn ein Versicherungsnehmer vorsätzlich handelt, leistet
keine Privathaftpflichtversicherung.
Und wenn man Feuerwerksköprer benutzt, die verboten sind - was
auch Person B - bekannt war, dann nennt man dies auch Vorsatz.
Ja, aber dafür kann doch Person A nichts - und die bekommt
keine Entschädigung?
von der Privathaftpflichtversicherung bekommt sie in diesem Fall nichts.
Sie hat allerdings die Möglichkeit gegen den Schädiger vorzugehen.
Evt. mit Unterstützung eines Anwalts.
Ich ging immer davon aus, dass der
Geschädigte geschützt wird und die Versicherung es sich in
diesen Fällen vom Verursacher persönlich zurückholt. Stimmt
das nicht?
Maßgebend ist immer was in den Versicherungsbedingungen steht.
Person A spricht jetzt mit Zeugen, ob sie die Situation aus so
aussagen würden - bevor Strafanzeige gestellt wird.
Da Person B’s Familie garantiert eine Rechtschutzversicherung
hat (und A nicht), wird es wohl bei einer anwaltlichen
Beratung bleiben.
Was hat denn die Rechtsschutzvers. von Person B mit dieser
Geschichte zu tun ???
Das Person A - ohne RS - sich überlegen wird, einen Anwalt zu
nehmen, da er die Kosten vermutlich alleine tragen muss.
Tja auch daraus kann ich nicht entnehmen, was die Rechtsschutzversicherung von B damit zu tun hat.
Es gibt inzwischen Haftpflichtversicherungen mit
Forderungsausfall - d.h., wenn der Gegener z.B. keine
Versicherung hat oder nicht zahlt, dann tritt die ein.
Der Gegner ? wie z.B. bei einem Boxkampf ?
oder meinst Du den Schädiger ?
Aber auch in diesem Fall, muss der Versicherungsnehmer erst einmal gegen den Verursacher klagen.
Mein Kommentar bezog sich aber eher auf die
„Schmerzensgeldversicherung“, von der ich bisher noch nie was
gehört habe.
Ich auch noch nicht - was soll dies also sein ?
Oder könnte es sein, dass man hier an eine Unfallversicherung denkt ?
Außerdem geht es vorrangig nicht um
Schmerzensgeld, sondern um die Absicherung von möglichen
Spätfolgen!
Dazu muss allerdings zuerst einmal der Schädiger festgestellt werden.
Und dies wird nur mit Hilfe eines Anwaltes gelingen.
Ergänzend mit einem ärztlichen Gutachten.