Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender theoretischer Situation:
Familie A besitzt einen aufblasbaren Swimming-Pool mit einer Wassertiefe von 1 m und einem Durchmesser von ca. 3,50m.
Familie A hat einen Garten an den eine Wiese des Nachbarn Familie B angrenzt.
Für die heißen Sommermonate haben sich A und B darauf verständigt, dass der Pool auf der Wiese von B aufgestellt wird und dass sich A um die Pflege des Pool kümmert (pH-Wert, Pumpenbetrieb etc.). Die Nutzung erfolgt gemeinschaftlich.
Nun folgende Fragen:
Beide Grundstücke sind nicht umzäunt, es führt kein Weg hindurch, sie können aber ohne weiteres durch Dritte unbefugt betreten werden. Der Pool wird nachts mit einer Plane abgedeckt.
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Falls es zu einem Unfall kommt (z.B. unbeaufsichtigtes Kind fällt hinein, Betrunkener fällt nachts hinein), wer ist dann dafür verantwortlich?
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Wie aufwendig muss so ein Pool gegen derartige Unfälle gesichert werden, um in solchen Fällen, keine Schwierigkeiten zu bekommen?
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Wer ist für die Sicherungsmassnahmen verantwortlich? Der Grundstücksbesitzer B oder der Poolbesitzer A oder beide oder keiner?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
MM