Haftung/Sicherung eines Gartenpool

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender theoretischer Situation:

Familie A besitzt einen aufblasbaren Swimming-Pool mit einer Wassertiefe von 1 m und einem Durchmesser von ca. 3,50m.

Familie A hat einen Garten an den eine Wiese des Nachbarn Familie B angrenzt.

Für die heißen Sommermonate haben sich A und B darauf verständigt, dass der Pool auf der Wiese von B aufgestellt wird und dass sich A um die Pflege des Pool kümmert (pH-Wert, Pumpenbetrieb etc.). Die Nutzung erfolgt gemeinschaftlich.

Nun folgende Fragen:

Beide Grundstücke sind nicht umzäunt, es führt kein Weg hindurch, sie können aber ohne weiteres durch Dritte unbefugt betreten werden. Der Pool wird nachts mit einer Plane abgedeckt.

  1. Falls es zu einem Unfall kommt (z.B. unbeaufsichtigtes Kind fällt hinein, Betrunkener fällt nachts hinein), wer ist dann dafür verantwortlich?

  2. Wie aufwendig muss so ein Pool gegen derartige Unfälle gesichert werden, um in solchen Fällen, keine Schwierigkeiten zu bekommen?

  3. Wer ist für die Sicherungsmassnahmen verantwortlich? Der Grundstücksbesitzer B oder der Poolbesitzer A oder beide oder keiner?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

MM

Hallo,

in dem speziellen Fall sehe ich überhaupt keinen Handlungsbedarf:

Da die Wassertiefe 1 m beträgt, dürfte der Bord mindestens ebenso hoch sein. Er genügt damit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Mindestumwehrungshöhe bei Absturzgefahr.

Anders gesagt: Wer über ein Brückengeländer klettert und dann in den Fluss stürzt, dem ist auch nicht zu helfen.

Gruß
smalbop