Haftung Steuer von Verein bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern

Guten Tag,

wir haben ein Haftungsverfahren beim Finanzamt. 2 von 3 Voständen sind zurückgetreten, ich bisher nicht.
Zu klären ist,

  • ob ich zurücktreten sollte
  • ob ich die Verantwortung für Schlamperei mit den Steuerunterlagen auf mich nehme und sage es gab eine schriftliche aufgabenverteilung, um dioe anderen zu entlasten

Es geht um Umsatzsteuer, wir hätten keine zahklen müssen, weil wir keine Einnahmen haben, hätten dies aber nachweisen müssen, Sind dann festgesetzt worden

Ich soll bis heute mitteilen, ob es eine schriftliche aufgabenteilung gab. Die beiden anderen Vorstände haben behauptet, dass ich für den Bereich zuständig gewesen wäre und es so ausgesehen hätte, als wenn ich das ordentlich mache. Das hatten wir so abgesprochen, nur weiss ich nicht, ob ich mich damit jetzt voll in die Nesseln setze

Ausserdem ist noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass ich nicht zurücktrrete, damit wir den Verein noch auflösen können, dazu sind wir vom Amtsgericht aufgefordert worden, haben mit der Antwort aber noch etwas Zeit, sollen mitteilen, ob wir eione Mitgliederversammlung einberufen

Ich bin telefonisch zu erreichen auf meiner Arbeitsstelle ambulante dienste von 14 bis 17 Uhr bzw. noch länger, kurz vor 17 Uhr bis nach 17 Uhr wäre optimaler Zeitpunkt für mich, da ich dann (hoffentlich) Feierabend habe und das Telefon aber nutzen kann (- ich hoffe dass ich nicht zu dem Zeitpunkt noch Katastrophen bearbeiten muß, ich mache die Einsatzleitung, dh. wenn siuch Mitarbeiter/innen krank melden oder nicht zum Dienst erscheinen muß ich sofort ersatz besorgen…)

Ich hoffe mir kann jemand helfen, wir waren als Verein mit diesen Dingen einfach überfordert, haben alles ehrenamtlich gemacht und versucht den Verein zu erhalten und Weiterarbeit auf dem Gebiet Gesundheitsberatung/Gesundheitsförderung zu ermöglichen

Der Verein: Gesundheitsladen Berlin e.V.

  • Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum Berlin e.V.

www.gesundheitsladen-berlin.de - sehr veraltete SEiten

mail: [email protected]

geht auch zum antworten bzw. falls Schicken von Unterlagen nötig ist, besser wäre aber ein anruf bei mir auf der arbeit, weil ich das dann im Anschluss an meine Arbeitszeit schreiben muß

Christina Asse
ambulante dienste nordostbüro
Tel. 030/ 45 607 10

Ich kann jetzt leider nicht ausfuehrlich antworten, weil ich keine Zeit habe, aber :

Eine Schaetzung ist meistens unter Vorbehalt der Nachpruefung nach 164 Ao, wenn man also die Erklaerungen mit Null einreicht muesste das Finanzamt die Erklaerung aendern.

Wenn die nicht unter VdN gemacht ist, wuerde ich mal nachfragen, warum nicht und ob das nicht eine unbillige haerte ist.

Zu den Haftungsfragen kann ich wenig sagen, nur so viel, mit einem Ruecktritt entzieht man sich nicht der Haftung fuer Steuerschulden.

Gruss

Joerg Emmerich

P.S. Meine Auskuenfte sind so auf die schnelle ohne gewaehr.

Guten Tag,

wir haben ein Haftungsverfahren beim Finanzamt. 2 von 3
Voständen sind zurückgetreten, ich bisher nicht.
Zu klären ist,

  • ob ich zurücktreten sollte
  • ob ich die Verantwortung für Schlamperei mit den
    Steuerunterlagen auf mich nehme und sage es gab eine
    schriftliche aufgabenverteilung, um dioe anderen zu entlasten

Es geht um Umsatzsteuer, wir hätten keine zahklen müssen, weil
wir keine Einnahmen haben, hätten dies aber nachweisen müssen,
Sind dann festgesetzt worden

Ich soll bis heute mitteilen, ob es eine schriftliche
aufgabenteilung gab. Die beiden anderen Vorstände haben
behauptet, dass ich für den Bereich zuständig gewesen wäre und
es so ausgesehen hätte, als wenn ich das ordentlich mache. Das
hatten wir so abgesprochen, nur weiss ich nicht, ob ich mich
damit jetzt voll in die Nesseln setze

Ausserdem ist noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass ich
nicht zurücktrrete, damit wir den Verein noch auflösen können,
dazu sind wir vom Amtsgericht aufgefordert worden, haben mit
der Antwort aber noch etwas Zeit, sollen mitteilen, ob wir
eione Mitgliederversammlung einberufen

Ich bin telefonisch zu erreichen auf meiner Arbeitsstelle
ambulante dienste von 14 bis 17 Uhr bzw. noch länger, kurz vor
17 Uhr bis nach 17 Uhr wäre optimaler Zeitpunkt für mich, da
ich dann (hoffentlich) Feierabend habe und das Telefon aber
nutzen kann (- ich hoffe dass ich nicht zu dem Zeitpunkt noch
Katastrophen bearbeiten muß, ich mache die Einsatzleitung, dh.
wenn siuch Mitarbeiter/innen krank melden oder nicht zum
Dienst erscheinen muß ich sofort ersatz besorgen…)

Ich hoffe mir kann jemand helfen, wir waren als Verein mit
diesen Dingen einfach überfordert, haben alles ehrenamtlich
gemacht und versucht den Verein zu erhalten und Weiterarbeit
auf dem Gebiet Gesundheitsberatung/Gesundheitsförderung zu
ermöglichen

Der Verein: Gesundheitsladen Berlin e.V.

  • Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum Berlin
    e.V.

www.gesundheitsladen-berlin.de - sehr veraltete SEiten

mail: [email protected]

geht auch zum antworten bzw. falls Schicken von Unterlagen
nötig ist, besser wäre aber ein anruf bei mir auf der arbeit,
weil ich das dann im Anschluss an meine Arbeitszeit schreiben
muß

Christina Asse
ambulante dienste nordostbüro
Tel. 030/ 45 607 10

Moin moin,

ich das so: Ein Rücktritt befreit keinen von der Schuld/Unschuld.
Als e.V. ist keiner Privat in der Haftung, wenn nicht grober Vorsatz da ist.
Sehe ich bei Euch nicht.
Bittet um Aufschub für die Finanzamt-Unterlagen und reiche diese nach…oder geht das nicht…warum auch immer.
Dann ist doch noch vieles zu korregieren, oder?
Oder wurden zigtausende in falsche Kanäle geleitet?
Sprecht mit dem Finanzbeamten…sind alles Menschen…sprecht mit dem, der die Auflösung will…auch nur Menschen.
Denn e.V. ist eine Rechtsform, die einen nicht Privat haften läßt.

Warum eigentlich auflösen, wer spricht denn davon…nur wenn als e.V. nicht jährliche Mitgleiderversammlungen abgehalten werden, mit ordentlicher Einladung und Protokoll und so…ist das sicherlich ein Grund den Verein aufzulösen.

Ein Eingetragener Verein (e.V.)muß mindestens 7 Mitglieder haben, nochfalls die Tochter ,-))
ichmuß z.B. alle 3 Jahre die Kassenabschlüsse inkl. JHV-Eiladung, JHV Protokolle und Teilnehemrlisten dem Finanamt vorzeigen, um dann für weitere 3 Jahre gemeinnützig zu sein…doch alles kein Problem, muß nur ordentlich organisiert sein und nicht wie hier geschildert…alle pennen und einem wird in die Schuhe geschoben…wer hat denn alle schriftlichen Aufforderungen bekommen. 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender sind da schon eher in der Pflicht…und Rücktritt ist doch ein Schuldeingeständnis…oder?

Guten Tag,

wir haben ein Haftungsverfahren beim Finanzamt. 2 von 3
Voständen sind zurückgetreten, ich bisher nicht.
Zu klären ist,

  • ob ich zurücktreten sollte
  • ob ich die Verantwortung für Schlamperei mit den
    Steuerunterlagen auf mich nehme und sage es gab eine
    schriftliche aufgabenverteilung, um dioe anderen zu entlasten

Es geht um Umsatzsteuer, wir hätten keine zahklen müssen, weil
wir keine Einnahmen haben, hätten dies aber nachweisen müssen,
Sind dann festgesetzt worden

Ich soll bis heute mitteilen, ob es eine schriftliche
aufgabenteilung gab. Die beiden anderen Vorstände haben
behauptet, dass ich für den Bereich zuständig gewesen wäre und
es so ausgesehen hätte, als wenn ich das ordentlich mache. Das
hatten wir so abgesprochen, nur weiss ich nicht, ob ich mich
damit jetzt voll in die Nesseln setze

Ausserdem ist noch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass ich
nicht zurücktrrete, damit wir den Verein noch auflösen können,
dazu sind wir vom Amtsgericht aufgefordert worden, haben mit
der Antwort aber noch etwas Zeit, sollen mitteilen, ob wir
eione Mitgliederversammlung einberufen

Ich bin telefonisch zu erreichen auf meiner Arbeitsstelle
ambulante dienste von 14 bis 17 Uhr bzw. noch länger, kurz vor
17 Uhr bis nach 17 Uhr wäre optimaler Zeitpunkt für mich, da
ich dann (hoffentlich) Feierabend habe und das Telefon aber
nutzen kann (- ich hoffe dass ich nicht zu dem Zeitpunkt noch
Katastrophen bearbeiten muß, ich mache die Einsatzleitung, dh.
wenn siuch Mitarbeiter/innen krank melden oder nicht zum
Dienst erscheinen muß ich sofort ersatz besorgen…)

Ich hoffe mir kann jemand helfen, wir waren als Verein mit
diesen Dingen einfach überfordert, haben alles ehrenamtlich
gemacht und versucht den Verein zu erhalten und Weiterarbeit
auf dem Gebiet Gesundheitsberatung/Gesundheitsförderung zu
ermöglichen

Der Verein: Gesundheitsladen Berlin e.V.

  • Medizinisches Informations- und Kommunikationszentrum Berlin
    e.V.

www.gesundheitsladen-berlin.de - sehr veraltete SEiten

mail: [email protected]

geht auch zum antworten bzw. falls Schicken von Unterlagen
nötig ist, besser wäre aber ein anruf bei mir auf der arbeit,
weil ich das dann im Anschluss an meine Arbeitszeit schreiben
muß

Christina Asse
ambulante dienste nordostbüro
Tel. 030/ 45 607 10

zunächst einmal haftet der verein mit seinem vereinsvermögen, ist kein vermögen mehr da, erfolgt die prüfung der inanspruchnahme eventueller haftungsschulnder
nach der gesetzeslage kann jedes geschäftsführendes vorstandsmitglied persönlich per haftungsbescheid vom finanzamt als haftungsschuldner in anspruch genommen werden, unabhängig von einen eventeullen schuldhaften verhalten, ich gehe davon aus, dass wegen der nichtabgabe der steuererklärung die besteuerungsgrundlagen im wege der schätzung festgestzt worden sind
sinnvoll ist es in jedem falle, sich direkt und persönlich mit dem zuständigen finanzamt in verbindung zu setzen

Hallo Christina,

deine Frage geht direkt in Richtung Rechtsberatung, so dass ich dir dringend rate, einen Steuerfachanwalt o.ä. zu Rate zu ziehen -und vorher keine ‚Äußerungen irgendwelcher Art‘ zu machen.
Gegen die Festsetzung der geschätzten Umsatzsteuer gibt es sicher ein Rechtsmittel, das ihr einlegen solltet …
Weiter will ich mir zum steuerrechtlichen Teil nicht äußern.
Was den vereinsrechtlichen Teil betrifft: Zurücktreten kannst Du zwar, aber „nützen“ wird es wohl nichts, denn die Haftung bzw. die Probleme sind bereits eingetreten.

Um die Auflösungsversammlung für den Verein einzuberufen braucht es einen beschlussfähigen Vorstand (siehe Satzung?) und nach der Beschlussfassung, dass der Verein aufgelöst wird, muss ein/mehrere Liquidator(en) gewählt werden …

Gruß
B. Kaufmann

Liebe Frau Asse,
Danke für Ihre Anfrage, die ich erst heute lesen kann und von der ich vermute, dass sich Ihre Anfrage durch Zeitablauf erledigt hat.
Mit besten Grüßen
Ihr
Manfred Busch