Ich habe durch eine Spedition eine Stückgutlieferung aus USA FOB ab Hafen USA / nach Bestimmungsort in Deutschland anliefern lassen. Es kam zu einem Transportschaden.
Die Ware im Wert von 14400 USD war mit 12000 Euro
( über den Spediteur ) transportversichert. Beschädigte Ware wiegt 81 kg.
Der Versicherer zahlt 281 Euro ( aus dem Gesamtschaden von ca. 500 Euro ), es war ein Selbstbehalt vereinbart.
Der Spediteur sagt, er hafte nur mit maximal zwei SZR
( 181 Euro ) und ich kann mir aussuchen ob ich entweder von der Versicherung die 281 Euro oder von ihm die 181 Euro nehme.
Meine Frage: habe ich nicht gegen den Spediteur einen Anspruch in Höhe von 2 SZR ( 181 Euro ) zusätzlich zur Leistung aus der vom Spediteur eingedeckten Versicherung ?
Der Transportversicherer hat im Rahmen der Versicherungssumme den Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Die Ansprüche gegen den Frachtführer gehen dann gem. § 86 VVG auf den Versicherer über. Sollte der Schaden jedoch vom Versicherer nicht in voller Höhe abgedeckt sein, sei es durch eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme oder durch einen Selbstbehalt, dann steht insoweit der Ersatz des Frachtführers ( hier EUR 181 ) dem Geschädigten zu.
Das regelt eben auch dieses Gesetz (VVG)
Die Vers.-Summe scheint doch sehr eng bemessen zu sein. Auch der Spediteur weiß, dass er lt. Incoterms
110% des cif-Wertes zu versichern hat. fob USD 14.400 sind EUR 11.000 zuzüglich Fracht und Versicherungskosten ergibt das einen cif-Wert von ca. EUR 12.000 + 10% = Vers.Summe 13.200 mindestens.
Für die nicht korrekt eingedeckte Transportversicherung haftet dann der Spediteur(nach ADSp).
Noch Fragen? Gruß Rudolf Dahlke
Klare Frage, klare Antwort: Nein, hast du nicht. Beides geht nicht. Der Transportversicherer wird oder kann den Spediteur in Regreß nehmen.
VG Burkhard
Hallo Herr Dahlke,
diese Antwort macht mir Mut, ich würde nur gern in VVG und AdSP nachlesen um sicher zu gehen , können Sie mir die Paragraphen nennen ? Der andere Fachmann schreibt ja genau das Gegenteil.
Danke !
Guten Tag Herr Roscher,
zum VVG hatte ich Ihnen bereits § 86 genannt. Bei den ADSp handelt es sich um die Artikel 22 ff.
Viel Vergnügen, sonst müssen Sie mich anrufen 040 8797 2350
Gruß Rudolf Dahlke