Ich habe einen Ehevertrag mit Gütertrennung mit meiner Frau vereinbart. Meine Frau hatte vor Schließung der Ehe eine Immobile gekauft. Falls meine Frau die Kredite für diese Immobilie nicht mehr bedienen könnte, bin ich dann ebenfalls haftbar für die Kosten der Immobilie?
MfG
brackstar
Wenn Sie nicht in der Immobilie leben, sehe ich da keine Probleme für Sie. Solange Sie nichts unterschreiben, haften Sie auch nicht mit. Passen Sie also auf, wenn Sie was unterschreiben sollen.
Hallo,
nein, Sie haften für die Schulden Ihrer Frau nicht, da die Immobilie vor der Ehe offensichtlich ausschließlich nur von Ihrer Frau gekauft wurde und Sie keinen Vertrag unterzeichnet haben.
Sie haften nur dann, wenn Ihre Frau sterben sollte und somit die Wohnung an Sie als Erbberechtigten übergeht, Sie haben jedoch 6 Wochen nach Erkenntnis des Todes des Erblassers Zeit das Erbe bei bekannten Schulden auszuschlagen.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüsse
Hallo,
auf keinen Fall. Man haftet nur für Verträge, die man selbst unterschrieben hat. Ehepartner haften auch bei einer Zugewinngemeinschaft nicht für die Schulden des anderen. ERst recht nicht bei Gütertrennung und schon gar nicht bei Schulden, die vor der Ehe entstanden sind.
Viele Grüße
Micha